Abschreibung Auto auf was muss ich bei der Steuer achten?

Abschreibung Auto auf was muss ich achten?

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Abschreibung Auto

Welche Abschreibung Auto soll ich den wählen?

Auf was muss ich bei der Abschreibung Auto Acht geben? Hier kommt es drauf an, ob sie dabei einen neuen oder gebrauchten Wagen gekauft haben. Die übliche Abschreibungsdauer eines neuen Fahrzeuges beträgt in der Regel acht Jahre. Die meisten verwenden jedoch die Abschreibungstabelle bei der die Nutzungsdauer von sechs Jahren geregelt ist.

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Abschreibung Auto – neues Fahrzeug

Haben Sie ein ganz neues Fahrzeug gekauft, so kann ihr Auto über acht oder sechs Jahre abgeschrieben werden. Dies ist die momentan gültige und übliche Abschreibungsdauer eines neuen PKWs.

  • Haben Sie jedoch vor ihr Fahrzeug länger als acht Jahre betrieblich zu nutzen, so können Sie auch eine längere Abschreibungsdauer wählen. Ganz wichtig bei der Abschreibung Auto ist die wirkliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
  • Bleibt ihr PKW nach acht bzw. sechs Jahren noch im Betriebsvermögen und wird er weiterhin genutzt, so bleibt dieser mit einem Erinnerungswert von 0,50 Cent im Anlagevermögen stehen. Das Anlagevermögen ist ein Verzeichnis mit allen ihren betrieblichen Gegenständen und entsprechenden Daten und Zahlen dazu wie z. B. Einkaufswert, Abschreibungsdauer, Restwert usw.

Abschreibung Auto bei Gebrauchtwagen

Für Abschreibung Auto Gebrauchtwagen gilt die allgemeine Abschreibungstabelle leider nicht. Hier muss die Nutzungsdauer meistens geschätzt werden. Die Abschreibungsdauer muss jedoch mindestens zwei Jahre betragen.

  • Die Schätzung erfolgt aufgrund der geplanten Nutzungsdauer des Autos. Wichtige Faktoren dabei stellen das Alter des Autos sowie auch der Kilometerstand dar.
  • Bei der Auswahl der Abschreibung Auto bzw. der Nutzungsdauer sollten Sie diese nicht zu kurz ansetzen, denn ansonsten könnten noch Korrekturen vom Finanzamt erfolgen und dies führt zu einer Erhöhung ihres Gewinns.
  • Schauen Sie einfach nach, wann die Erstzulassung ihres Fahrzeuges war und schon können Sie die Restnutzungsdauer bzw. die Abschreibung Auto ausrechnen. Berücksichtigen dabei auch die geplante Nutzung des Autos.
  • Das Finanzamt geht in der Regel von einem km-Stand von 120.000 km bei einer Nutzung des Fahrzeuges pro Jahr für 20.000 km. Teilen Sie 120.000 km durch 20.000 km so kommen Sie auf 6 Jahre.
  • Beträgt ihr km-Stand beim Kauf des Gebrauchtfahrzeuges 80.000 km, so rechnen Sie wie folgt:
  • 120.000 km minus 80.000 km bleiben 40.000 km
  • Diese entsprechen zwei Abschreibungsjahren. Überprüfen Sie bitte jedoch auch noch die tatsächlich geplante Nutzungsdauer des Fahrzeuges.
  • Neben dem üblichen Auto abschreiben, kann auch noch die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden, wenn Sie bestimmte Größen gem. § 7g des EStG nicht überschreiten und ihr Fahrzeug nicht mehr als 10 Prozent privat nutzen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Sonderabschreibung sowohl bei neuen als auch gebrauchten Fahrzeugen in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, in Anspruch genommen werden kann.

Die Abschreibung Auto muss gut überlegt sein, bei den neuen Fahrzeugen berechnen Sie diese nach den amtlichen Tabellen und bei Gebrauchtwagen gewissenhaft schätzen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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