Abziehbare Vorsteuer bei Kilometerpauschale -

Abziehbare Vorsteuer bei Kilometerpauschale

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Abziehbare Vorsteuer bei Kilometerpauschale

Gibt es abziehbare Vorsteuer neben dem Ansatz der Kilometerpauschale bei Fahrzeugen?

Was muss ich wissen, um abziehbare Vorsteuer bei Kilometerpauschale zu haben und wo setze ich diese bei meiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuererklärung an?

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Wann entsteht abziehbare Vorsteuer bei Kilometerpauschale?

Wird die Kilometerpauschale also 30-Cent pauschal bei der Steuererklärung angesetzt, so können neben diesem Ansatz auch noch die Vorsteuerbeträge zu 50 Prozent abgezogen werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 10 Prozent betrieblich genutzt wird.

  • Hört sich unglaublich an, ist jedoch gesetzlich geregelt und muss vom Finanzamt akzeptiert werden.

Die mehr als 10 % betriebliche Nutzung des Fahrzeuges muss daher nachgewiesen werden. Dies kann durch die Erfassung der betrieblichen Fahrten erfolgen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, um kein Geld zu verschenken.

  • Sie dürfen sich bei so einem Fall die anteilig entstandene Vorsteuer vom Fiskus erstatten lassen.

Aus welchen Kosten kann ich die Vorsteuer abziehen?

Es kann abziehbare Vorsteuer i. H. v. mindestens 50 Prozent für folgende Kosten:

  • Kauf des Fahrzeuges vom Unternehmer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • aus den gezahlten Reparaturkosten
  • aus allen angefallenen Benzinkosten

und weitere vorhanene Aufwendungen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechung und Umsatzsteuererklärung gewinnmindernd abgezogen werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Wichtige Voraussetzung

Die betriebliche Nutzung des Fahrzeuges muss mehr als 10 Prozent betragen. Ganz wichtig ist hier zu beachten, dass das Finanzamt einen Nachweis verlangen kann. Dieser kann durch die Erfassung der betrieblichen Fahrten erfolgen.

Wie verbuche ich die abziehbare Vorsteuer?

Verbucht wird die abziehbare Vorsteuer auf dem Konto „abziehbare Vorsteuer“gegen Privateinlage.

Was passiert beim Verkauf des PKW´s, wenn abziehbare Vorsteuer anteilig in Anspruch genommen wird?

Wird das Fahrzeug verkauft, so muss für den anteiligen z. B. 50 prozentigen Verkaufspreis die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Beim Verkauf des Fahrzeuges muss der Unternehmer wissen, dass anteilige Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt werden muss , damit später keine Nachteile enstehen und kein böses Erwachen kommt, muss die richtige Entscheidung von Anfang an über die Zuordnung des Fahrzeuges getroffen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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