Anspruch auf Kindergeld kann wegen Ferienjob wegfallen -

Anspruch auf Kindergeld kann wegen Ferienjob wegfallen

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Anspruch auf Kindergeld

Eltern aufgepasst der Anspruch auf Kindergeld kann wegen Ferienjob ihres Kindes wegfallen.

Wann besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr und worauf müssen Eltern acht geben?

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Die Kinder möchten gerne ihr Taschengeld neben der zweiten Berufsausbildung oder während der Ferienzeit aufbessern.

Die Eltern müssen jedoch aufpassen, denn arbeitet das Kind auf Dauer zu viel, so kann der Anspruch auf Kindergeld gefährdet werden. Dies gilt nicht für minderjährige Kinder, Kinder die ihre erste Ausbildung oder Erststudium absolvieren.

Anspruch auf Kindergeld – Wie viele Stunden darf mein Kind pro Woche nach einer ersten Ausbildung bzw. Erststudium max. arbeiten?

Das Kind darf max. 20 Stunden die Woche arbeiten, um weiterhin Kindergeld zu bekommen.

  • Wird mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, so kann das Kindergeld ganz weg fallen.

Die Kinder und deren Eltern sollten bereits bei der Suche nach einem Ferienjob berücksichtigen, dass das Kind nicht zu viel neben der Schule arbeiten wird, um keine Überraschung hinterher zu erleben.

  • Der Arbeitgeber muss natürlich informiert sein und ebenfalls Rücksicht darauf nehmen.

Für wen gilt die 20-Stunden-Grenze bei Anspruch auf Kindergeld eigentlich?

Die 20-Stunden-Grenze gilt für alle Kinder, die bereits ihre erste Ausbildung oder ihr Erststudium hinter sich haben und weiterhin Kindergeld beziehen.

  • Wird eine Zweitausbildung angefangen und nimmt das Kind einen Nebenjob auf, so muss die Grenze von 20 Stunden auf jeden Fall eingehalten werden.

Es gibt die Ausnahme, dass die Grenze in zwei Monaten pro Jahr überschritten werden kann, jedoch durchschnittlich darf es pro Jahr nicht mehr als 20 Stunden insgesamt raus kommen.

  • Halten sich die Kinder oder Eltern nicht daran, so fällt sowohl der Anspruch auf Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag weg.

Man kann jedoch bei einmaliger Überschreitung der Grenze in den nächsten Monaten etwas weniger arbeiten und somit die Grenzen pro Jahr kontrollieren und trotzdem noch insgesamt einhalten.

Minderjährige Kinder dürfen mehr als 20-Stunden die Woche arbeiten

Minderjährige Kinder oder Kinder, die während ihrer Erstausbildung oder ihres Erststudiums nebenbei noch arbeiten, müssen diese Grenze nicht beachten und dürfen so viel arbeiten, wie sie wollen.

  • Das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bekommen diese unabhängig davon.

Eltern und Kinder müssen sich mehr über die eigene Situation informieren, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden oder das Kindergeld nicht zurück zahlen zu müssen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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