Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 wurde erhöht -

Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 wurde erhöht

Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 – Werbungskosten

Der Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 wurde bereits für das Jahr 2011 erhöht. Der Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 hat sich somit in Bezug auf das Vorjahr nicht verändert.

  • Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam.
  • Die Anhebung des Arbeitnehmer Pauschbetrages von 920 Euro auf 1 000 Euro macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit für rund 22 Mio. Arbeitnehmer – das sind etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung mehr erforderlich.

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  • Es gibt neben dem Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 noch viele andere Pauschbeträge bei der Steuererklärung.
  • Dies hätte die Regierung schon lange tun sollen. Denn die Werbungskosten steigen ja vom Jahr zu Jahr. Die Anpassung war notwendig und überfällig.
  • Hat ein Arbeitnehmer keine Kosten, so kann er den Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 in Höhe von 1.000 Euro von seinem verdienten Geld bei der Steuererklärung als pauschale Werbungskosten abziehen.

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.000 Euro

  • Der Arbeitnehmer benötigt keine Nachweise, um die 1.000 Euro geltend machen zu können. Es erspart ihm Zeit und auch Geld.
  • Hat ein Arbeitnehmer Werbungskosten, so muss er die Belege erst sammeln, wenn diese 1.000 Euro pro Jahr übersteigen. Sie sollten jedoch trotzdem eine Vergleichsberechnung vornehmen, bevor sie die Belege zur Seite legen. Alleine die Fahrkosten betragen in der Regel mehr als 1.000 Euro pro Jahr, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit pendeln muss.

  • Der Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 wird bei der Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer 2012 bereits laufend berücksichtigt. Die Steuertabellen wurden an die gesetzliche Änderung angepasst.

Beispiel:

Bruttoarbeitslohn: 30.000 Euro

Arbeitnehmer A hat keine Werbungskosten

Arbeitnehmer B hat 1.500 Werbungskosten

Bei welchem Arbeitnehmer wird der Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 angesetzt und bei welchem die tatsächlichen Werbungskosten?

Lösung für Arbeitnehmer A:

Beim Arbeitnehmer A wird der Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 in Höhe von 1.000 Euro angesetzt

Beim Arbeitnehmer B werden die tatsächlichen Werbungskosten in Höhe von 1.500 Euro angesetzt, weil diese den Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 in Höhe von 1.500 Euro übersteigen. Somit muss der Arbeitnehmer B alle Belege sammeln und bei Anfrage dem Finanzamt vorlegen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 


2 comments on “Arbeitnehmer Pauschbetrag 2012 wurde erhöht

  1. Nia sagt:

    Die Pendlerpauschale ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, sich darüber lutisg zu machen finde ich völlig deplatziert. Gerade in Zeiten wo tausende Arbeitnehmer (Monteure) die Fahrkosten von Wohn zum Arbeitsort teilweise gänzlich selbst tragen müssen. Dies sind nicht selten Hunderte Euro im Monat und gerade diese Klientel ist auf jeden Cent der Rückerstattung dringendst angewiesen.

    • Steuer-Info sagt:

      Hallo,

      über die Pendlerpauschale wird immer wieder geredet und es wurde sogar über eine Erhöhung diskutiert, was jedoch später nicht umgesetzt wurde. Natürlich haben viele Pendler sehr hohe Kosten durch die Hin- und Rückfahrt. Dabei wird ja nur die Hinfahrt berücksichtigt. Die sind wirklich auf jeden Cent angewiesen.

      Mal sehen was sich in der Zukunft ändern wird. Bei den Spritpreisen sollte meiner Meinung nach eine Erhöhung schon kommen.

      Viel Erfolg und Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

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