Arbeitnehmerveranlagung wird evtl. zu Selbstveranlagung? -

Arbeitnehmerveranlagung wird evtl. zu Selbstveranlagung?

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Arbeitnehmerveranlagung

Aus Arbeitnehmerveranlagung wird in Zukunft evtl. Selbstveranlagung aber was steckt dahinter?

Das Land Rheinland-Pfalz plant bei Arbeitnehmerveranlagung eine Selbstveranlagung der Einkommensteuer einzuführen.

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Was genau steckt hinter der Selbstveranlagung und was bedeutet das eigentlich für den Arbeitnehmer zukünftig?

Als Vorbild für die Selbstveranlagung der Einkommensteuer gilt die Umsatzsteuer. Hier wird die Selbstveranlagung seit einiger Zeit erfolgreich durchgeführt.

  • Das Ziel der Selbstveranlagung ist weniger Mitarbeiter bei Veranlagung der Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern einzusetzen und somit Personalersparnisse und Kostenreduzierung zu erreichen.

Außerdem vertraut der Fiskus zunächst dem Steuerbürger soweit, dass es wohl als richti sieht, ein derartiges System einzuführen.

  • Momentan werden die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern geprüft und wenn alle Angaben schlüssig sind, so ergeht ein Steuerbescheid.

Das Land Rheinland-Pfalz überlegt, ob es möglich wäre, keinen Steuerbescheid für bestimmte Arbeitnehmerfälle zu erlassen und dass der Arbeitnehmer die Steuer selbst errechnet, anmeldet und auch zahlt.

  • Die meisten Umsatzsteuererkärungen werden von Steuerberatern gemacht, so dass der Steuerbürger ja kaum damit etwas zu tun hat. Der Steuerberater kontrolliert auch die Steuervorauszahlungen und teilt alles dem Steuerpflichtigen mit.

Dies funktioniert bei der Umsatzsteuer mittlerweile ganz gut und auch USA wendet diese Methode bei Einkommensteuer erfoglreich an.

Wie soll die Arbeitnehmerveranlagung als Selbstveranlagung ablaufen?

Die Selbstveranlagung der Einkommensteuer soll der aktuellen Veranlagung der Umsatzsteuer gleich gestellt werden.

  • Der Arbeitnehmer erklärt sein Einkommen gegenüber der Finanzbehörde, meldet die Steuer sebst an und zahlt die Nachzahlungsbeträge und auch die vierteljährlichen Vorauszahlungen ebenfalls ohne einer Aufforderung des Finanzamtes.

Es soll zunächst keine obligatorische Überprüfung durch die Finanzbehörde solchen Arbeitnehmerveranlagung erfolgen und auch kein Steuerbescheid festgesetzt werden.

  • Die ermittelte Einkommensteuer der Steuerzahler soll jedoch im Nachhinein stichprobenartig und risikoorientiert durch das Finanzamt überprüft werden. Wird bei dieser Überprüfung etwas festgestellt, so führt dies zu evtl. nachträglichen Steuerzahlung.


Welche Grundvoraussetzung gibt es für die Durchführung der Selbstveranlagung?

Als Grundvoraussetzung für die Durchführung der Selbstveranlaung gilt die vollelektronische Steuererklärung.
Ohne dieser ist keine Arbeitnehmerveranlagung als Selbstveranlagung möglich.

  • Die vollelektronische Steuererklärung ist notwendig, um das geplante System umsetzen zu können.

Wie es mit Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch die Selbstveranlagung der Arbeitnehmerveranlagung jedoch vollautomatisch funktionieren soll, ist noch fraglich.

  • Der Steuerbürger muss alle Fälligkeiten und auch die Höhe der Vorauszahlungen kennen, wo bis jetzt meistens nur der Steuerberater und seine Mitarbeiter dran denken müssen und sich darum gekümmert haben.

Das Finanzamt wird weiterhin von der Informationspflicht nicht befreit, es werden in Zukunft eher noch mehr Infos vom Finanzamt verlangt, um die Funktionalität des geplanten Systems tatsächlich umsetzen zu können.

Der Steuerbürger sollte sich bereits jetzt darauf vorbereiten und versuchen an die aktuelle elektronische Steuererklärung dran zu gehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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