Auf verbilligte Vermietung schaut der Fiskus genauer -

Auf verbilligte Vermietung schaut der Fiskus genauer

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Verbilligte Vermietung

Ab 2012 schaut der Fiskus auf verbilligte Vermietung an Angehörige noch genauer.

Gerade die verbilligte Vermietung könnte zu einer Kürzung der angesetzten Kosten führen.

Welche Details muss ich wissen und was hat sich ab 2012 geändert?

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Anlage Vermietung und Verpachtung – verbilligte Vermietung an Angehörige

Bei der Anlage Vermietung und Verpachtung müssen die Steuerpflichtigen in der Zeile 7 die Frage beantworten, ob die Wohnung oder das Objekt teilweise oder ganz an Angehörige vermietet wird.

  • Beantworten Sie die Frage mit ja, so leuchten die Alarmglocken beim Finanzbeamten und es wird eine Prüfung vorgenommen.
  • Die Frage muss beantwortet werden, weil ansonsten keine Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt möglich ist und es tritt ein Fehler auf.
  • Neben der beantworteten Frage müssen auch noch einige Felder mit den qm und Miethöhe bei Vermietung an Angehörige wie bisher auch ausgefüllt werden.
  • Die verbilligte Vermietung nimmt das Finanzamt genauer unter die Lupe.

Verbilligte Vermietung ab 2012 – wichtige Änderungen

Eine verbilligte Vermietung wird in der Regel festgestellt, wenn die eingenommene Miete weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt.

Dabei wird nicht nur die Kaltmiete verglichen, sondern auch die Nebenkosten.

Beispiel:

Mieteinnahmen an Angehörigen: 400,00 Euro für 75 qm pro Monat

NK: 100,00 Euro pro Monat

Werbungskosten pro Jahr 5.000 Euro.

Marktübliche Miete lt. örtlichem Mietspiegel:  600,00 Euro

NK:    200,00 Euro

Eingenommene Miete Angehöriger insgesamt 500,00 Euro

Marktübliche Miete inkl. NK beträgt 800,00 Euro

66 Prozent von 800,00 Euro betragen 528 Euro

Somit beträgt die eingenommene Miete weniger als 66 Prozent, daher werden die angefallenen Werbungskosten gekürzt.

Da 500 Euro 62,50 Prozent von 800,00 Euro darstellen, können die Werbungskosten auch nur zu 62,50 Prozent i. H. v. 3.125 abgezogen werden.

Die verbilligte Vermietung an Angehörige führt dazu, dass die gesamte Vermietung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt wird. Dabei werden die Werbungskosten für den unentgeltlichen Teil bei der Steuer gar nicht berücksichtigt.

Die Prüfung der verbilligten Vermietung an Verwandte ist insgesamt einfacher und nachvollziehbar geworden. Liegt eine verbilligte Vermietung vor, so schaut und prüft das Finanzamt ganz genau.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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