Auflösung Investitionsabzugsbetrag - was muss ich wissen? -

Auflösung Investitionsabzugsbetrag – was muss ich wissen?

auflösung des investitionsabzugsbetrags

Auflösung Investitionsabzugsbetrag

Was muss ich bei Auflösung Investitionsabzugsbetrag beachten?

Wann muss spätestens die Auflösung Investitionsabzugsbetrag erfolgen?

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Bildet ein Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag, so muss dieser in den nächsten Jahren wieder aufgelöst werden.

  • Einen IInvestitionsabzugsbetrag darf der Unternehmer nur bilden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Unternehmer in der Regel eine Anschaffung in den nächsten Jahren plant.

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bzw. des Kaufpreises (netto).

  • Es kommt drauf an aus welchem Grund der Investitionsbetrag wieder aufgelöst werden müsste und hier gibt es vier unterschieliche Möglichkeiten, die sich unterschiedlich steuerlich auswirken.

Auflösung Investitionsabzugsbetrag – muss oder kann aber wann gilt was?

Der Investitionsabzugsbetrag muss in dem Jahr wieder aufgelöst werden, in dem die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes erfolgt ist.

  • Wurde ein Wirtschaftsgut angeschafft und sind die 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten niedriger als der damals gebildete Investitionsabzugsbetrag, so muss im Jahr der Bildung des IAB´s der überhöhte Betrag wieder rückgängig gemacht werden.

Eine Auflösung Investitionsabzugsbetrag muss in der Regel spätestens nach drei Jahren erfolgen.

  • Der IAB kann bereits vor Ablauf von drei Jahren auch ohne der geplanten Investition freiwillig im Bildungsjahr wieder aufgelöst werden. Es macht Sinn eine Auflösung vorzunehmen, wenn die Investitionsabsicht weggefallen ist.

Auflösung des Investitionsabzugsbetrag – Anschaffungskosten = oder > als IAB

Der gebildete IAB muss in dem Jahr, in dem die Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes erfolgt ist, wieder aufgelöst werden.

  • Sind die tatsächlichen Kosten höher oder gleich mit den geplanten Kosten des gebildeten IAB´s, so erfolgt die Auflösung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung insgesamt gewinnerhöhend.

Durch die Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7 g Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes kann die gewinnerhöhende Auswirkung wieder ausgeglichen werden.

Bsp.:
Es wird ein Kfz für 10.000 Euro angeschafft. Im Jahr 2011 wurde ein IAB i. H. v. 4.000 Euro gebildet. Im Jahr 2013 wurde ein PKW für 10.000 Euro angeschafft.

Auflösung im Jahr der Anschaffung

Es werden 4.000 Euro im Jahr 2013 zum laufenden Gewinn hinzugerechnet.

  • Die Hinzurechnung erfolgt außerbilanziell.

Die Kürzung der Anschaffungskosten kann in gleicher Höhe als Ausgleich für die Hinzurechnung des IAB´s wieder erfolgen.

Auflösung Investitionsabzugsbetrag – die Anschaffungskosten < IAB

Fallen die Anschaffungskosten niedriger als geplant aus, so wurde der IAB damals zu hoch ausgewiesen.

  • Der überhöht gebildete Anteil des IAB´s muss im Bildungsjahr wieder richtig gestellt und somit aufgelöst werden.

Die Auflösung erfolgt bei solchen Fällen in der Regel in zwei Stufen:

1. Zunächst wird der IAB in der Höhe aufgelöst, wie die 40 Prozent der Anschaffungskosten tatsächlich im Anschaffungsjahr ausgefallen sind.
2. Im Bildungsjahr wird der überhöhte Anteil des damals gebildeten IAB´s wieder rückgängig gemacht.

Die Folge ist, dass es im Bildungsjahr wieder ein geänderter Steuerbescheid erfolgt und es zu Steuernachzahlung kommt.

Freiwillige Auflösung ohne einer Anschaffung

Wird innerhalb von drei Jahresn nichts angeschafft, so kann der IAB einfach im Bildungsjahr wieder rückgängig gemacht.

  • Eine Auflösung Investitionsabzugsbetrag muss spätestens im dritten Jahr in solchen Fällen erfolgen.

Zu empfehlen ist so eine Auflösung, wenn die Investitionsabsicht plötzlich nicht mehr besteht.

Ab 2013 entstehen die Zinsen ab dem Jahr der Bildung des IAB´s, daher ist es sinnvoll bei fehlender Investition schnellstmöglich wieder aufzulösen, um Zinsen zu vermeiden.

Beachten Sie die Voraussetzungen für die Bildung und auch Auflösung des IAB´s und achten Sie auch auf wichtige Tipps, um Steuern dabei zu sparen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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