Beerdigungskosten steuerlich absetzbar bei der Steuer 2012

Beerdigungskosten steuerlich absetzbar bei der Steuererklärung 2012

Beerdigungskosten absetzen

Beerdigungskosten steuerlich absetzbar

Sind die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar bei der Steuer 2012 und beteiligt sich der Fiskus bei den Kosten?

Natürlich sind die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar und zwar als außergewöhnliche Kosten bei der Steuererklärung 2012.

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  • Machen Sie die Beerdigungskosten geltend und lassen Sie den Fiskus sich dran beteiligen.
  • Die Beerdigung ist in der Regel etwas Außergewöhnliches und recht teuer, daher mindert der abzugsfähige Teil der Kosten ihr verdientes Geld und der Staat übernimmt somit einen Teil der Kosten durch die Steuerersparnis.

Welche Kosten können Sie als Beerdigungskosten absetzen?

  • Folgende Kosten sind als Beerdigungskosten steuerlich absetzbar:
  1. Kosten für den Sarg,
  2. Kosten für die Totenwäsche
  3. Trauerdrucksachen
  4. Kosten für die amtliche Gebühren
  5. Überführungskosten
  6. Ausgaben für den Blumenschmuck
  7. Kauf einer Grabstätte
  8. Kauf eines Grabsteins
  9. Kosten für die Überführung der Urne

Wie und wo setze ich die Beerdigungskosten bei meiner Steuer 2012 an und wie werden diese tatsächlich berücksichtigt?

  • Bitte tragen Sie in der Zeile 68 Seite 3 des Mantelbogens die Art der Belastung in diesem Fall Beerdigungskosten und den gezahlten Betrag ein.

Wie sind die Beerdigungskosten steuerlich absetzbar?

  • Leider sind die Beerdigungskosten nicht in voller Höhe abzugsfähig. Bei der außergewöhnlichen Belastung muss zunächst der Eigenanteil überschritten werden. Erst dann können die Kosten bei der Steuer 2012 berücksichtigt werden.
  • Der Eigenanteil ist bei Singles oder Verheirateten mit Kindern oder ohne Kinder und wegen deren Verdienst ganz unterschiedlich hoch.
  • Bei einer Familie mit einem Kind und einem jährlichem Verdienst von 50.000 Euro beträgt der Eigenanteil 3 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn also Beerdigungskosten in Höhe von 8.000 Euro anfallen und die Familie einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro hat, muss die Familie 1.500 Euro selbst tragen und der Rest von 6.500 Euro kann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Profitieren Sie vom richtigen Ansatz der Beerdigungskosten bei ihrer Steuererklärung und sparen Sie Steuern.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


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