Behinderten Pauschbetrag bei der Steuer ansetzen -

Behinderten Pauschbetrag bei der Steuer ansetzen

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Behinderten Pauschbetrag

Der Behinderten Pauschbetrag steht unter bestimmten Voraussetzungen den behinderten Menschen zu.

Welche Freibeträge für behinderte Menschen gibt es und welcher Behinderten Pauschbetrag gilt für mich?

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Wer erhält den Pauschbetrag für Behinderte?

  • Den Behinderten Pauschbetrag erhalten die behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist.
  • Außerdem haben behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
  • 1. dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung eine Rente oder andere laufende Bezüge aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zustehen und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
  • 2.die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
  • Liegen bei Ihnen die o.g. Voraussetzungen vor, so haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf einen Behinderten Pauschbetrag.

Wie hoch ist der Behinderten Pauschbetrag?

  • Der Pauschbetrag für Behinderte richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung.  Die behinderten Menschen erhalten entsprechend dem Grad Ihrer Behinderung  folgenden Pauschbetrag für Behinderte:

Grad der Behinderung              Steuerfreibetrag für Behinderte

von 25 und 30                                             310 Euro

von 35 und 40                                             430 Euro

von 45 und 50                                             570 Euro

von 55 und 60                                             720 Euro

von 65 und 70                                             890 Euro

von 75 und 80                                          1.060 Euro

von 85 und 90                                          1.230 Euro

von 95 und 100                                        1.420 Euro

 

Welcher Freibetrag für Behinderte steht hilflosen und blinden Menschen zu?

  • Für Behinderte, die hilflos im steuerlichen Sinne sind und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf insgesamt 3.700 Euro pro Jahr.

Wann ist ein behinderter Mensch hilflos?

  • Die behinderten Menschen sind hilflos, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherheit ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen.
  • Dies liegt auch vor, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
  • Voraussetzung ist, dass der Pfleger die Pflege in Deutschland entweder  in seiner Wohnung oder in der Wohnung des behinderten Menschen persönlich  durchführt.

Wie wird der Grad der Behinderung nachgewiesen?

Als allgemeiner Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis, wo auch der Grad der Behinderung drauf steht und aufgrund dessen wird auch ein Behinderten Pauschbetrag gewährt

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


4 comments on “Behinderten Pauschbetrag bei der Steuer ansetzen

  1. Hallo, meine Stieftochter, geb. 1964 liegt seit 13 Jahren im Wachkoma. Meine Ehefrau fährt jeden 2. Tag insges. 42 km, um sich im Heim um sie zu kümmern, zu pflegen, weil dort seit Jahren die Pflegebedingungen mangelhaft sind.
    Warum gibt es keine Chance, den Freibetrag meiner Stieftochter von € 3700 auf meine Frau zu übertragen?
    FA: Koma ist in zu hohem Lebensalter eingetreten.

    Danke für eine evtl. Antwort.

    • Steuererklärung sagt:

      Hallo Herr Näser,

      leider hat das Finanzamt Recht und der Freibetrag in Höhe von 3.700 Euro kann nicht an ihre Frau übertragen werden. So sind die Gesetze und diese kann man nicht ändern. Ihre Frau kann den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.

      Viele Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

  2. Pechstein, Gabriele sagt:

    Mich würde interessieren, was ich eigentlich bei einem Behinderungsgrad 50 dpd für welche Vergünstigungen ich habe.
    Wer kann mir da helfen.
    wohne in Gardelegen, Str. der Republik 11.
    Freue mich über jedes Wort.
    Herzlichen Dank
    Gabrile Pechstein

    • Sehr geehrte Frau Pechstein,

      bei Behinderungsgrad 50 steht Ihnen ein Behinderten-Pauschbetrag i. H. v. 570,00 Euro zu. Dieser wird vom Einkommen abgezogen. Hierdurch liegt Steuervergünstigung vor.

      Unsere Antworten stellen allgemeine Informationen und keine Steuerberatung dar und wir bitten sie bei weiteren Fragen sich an ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhlifeverein zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr STEUER-INFO-BLOG

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