Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten -

Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten

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Besteuerung von Pensionen

Ist die aktuelle Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsgemäß?

Was gibt es bei Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten vom Bundesfinanzhof Neues?

Die geltende Besteuerung von Beamten- und Betriebsrenten ist lt. Bundesfinanzhof verfassungsgemäß.

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Es wird somit keine Änderung an der aktuellen Besteuerung von beamtenrechtlichen Ruhegeldern und Betriebsrenten vorgenommen.

  • Seit dem Jahr 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Hierdurch wurde die steuerliche Behandlung von Renten wiederrum neu geregelt und durchgesetzt. Die Besteuerung von Pensionen erfolgt nun ganz anders als vorher.
  • Die Neuregelung musste erfolgen, weil die vorherige anteilige Besteuerung von normalen Renten gegenüber der Vollbesteuerung der Beamtenpensionen durch das Bundesverfassungsgericht für gesetzeswidrig erklärt wurde.

Besteuerung von Pensionen – was muss ich wissen?

  • In dem neuen Gesetz wurde beschlossen, dass die normalen Renten nach und nach auch wie die Pensionsrenten voll der Steuer unterliegen werden müssen.
  • Bis zu dem Jahr 2040 soll der steuerpflichtige Anteil der Rente steigen und somit ab 2040 voll besteuert werden,
  • Betroffen sind die Rentner, die ihre Rente ab dem Jahr 2040 erhalten. Diese müsste ganz versteuert werden.
  • Durch diese Änderung wurde Gleichheit zwischen den normalen Renten und den Beamtenpensionen sowie Betriebsrenten geschaffen.


  • Ein Beamter hat gegen die Besteuerung der Beamtenpension geklagt, weil er die gleiche Besteuerung seiner Beamtenrente wie der normalen Rente während der Übergangszeit bis 2040 haben wollte.
  • Er fühlte sich ungleich behandelt und die Neuregelung verstoße gegen das Gleichheitsgesetz. Der Bundesfinanzhof entschied sich jedoch dagegen und vertrat eine andere Meinung in diesem Punkt.
  • Es bestehen hier während der Übergangszeit bis zu dem Jahr 2040 Maßnahmen gegen die Abmilderung der Besteuerungsunterschiede.
  • Der Bundesfinanzhof fand außerdem auch noch als richtig, dass die Betriebsrenten erst ab dem 63. Lebensjahr steuerlich begünstigt sind.
  • Ein Rentner, der eine Betriebspension bekommen hatte, fühlte sich benachteiligt. Er war der Meinung, dass die Beamtenrente in diesem Punkt steuerlich besser stehe als die Besteuerung der Betriebsrente.
  • Es wurde letztendlich entschieden, dass die steuerliche Regelung der Betriebsrenten nicht benachteiligt ist.
  • Gerade beim Erhalt eines Versorgungsbezuges wegen der Erwerbsminderung steht dem Rentner der Versorgungsfreibetrag unabhängig von seinem Alter zu.
  • Beim Beamten wurde auf die gesetzliche Regelung der Altersgrenze verzichtet, weil die Beamten erst mit 63. Jahren in die Rente gehen.

Es bleibt also bei der bisherigen Besteuerung von Beamtenpensionen und Betriebsrenten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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