Betriebsausgaben Steuererklärung bei Schiffsreise mit Kunden

Betriebsausgaben Steuererklärung bei Schiffsreise mit Kunden

Wie sieht es mit Betriebsausgaben Steuererklärung bei Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartner, wo auch der Unterhaltungsfaktor eine Rolle spielt.

Können Kosten, bei denen der private Unterhaltugsfaktor im Vordergrund steht, zu Betriebsausgaben Steuererklärung führen?Unternehmer, die ihre Geschäftspartner zu einer Schiffsreise einladen, können die entstandenen Kosten für die Reise und damit zusammenhängende Bewirtungen auch wenn diese betrieblich veranlasst sind nicht als Betriebsausgaben Steuererklärung abziehen, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.
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Fall:

  • Die GmbH & Co. KG ist die Klägerin und erzielte im Streitjahr Umsätze im Millionenbereich. Es wurde eine Schiffsreise mit einem historischen Schiff sowie vielen Mitarbeitern und Geschäftspartnern vorgenommen.
  • Weiterhin wurden alle Teilnehmer auch bewirtet, dabei entstanden hohe Kosten für die Klägerin. Die GmbH & Co.KG hat die entstandenen Kosten wie Aufwendungen für VIP-Logen in Sportgaststätten behandelt und setzte somit die Kosten für die Schiffsfahrt als Betriebsausgaben Steuererklärung entsprechend an.
  • Nach einer Betriebsprüfung war das Finanzamt der Meinung, dass die Kosten für die Schiffsreise mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern wie nichtabzugsfähige Betriebsausgaben Steuererklärung behandelt werden müssen und somit in voller Höhe nicht abziehbar sind. Die Sprungklage des Unternehmers hatte keinen Erfolg.
  • Die Klägerin legte Revision ein und beantragt hiermit die Kosten für die Schiffsreise als Betriebsausgaben  Steuererklärung zu berücksichtigen, weil es sich hier nicht um eine Freizeitaktivität sondern um eine Kundenveranstaltung anlässlich eines sportlichen Ereignisses handelt. Daher sollte man doch die Betriebsausgaben absetzen können.

DIE ENTSCHEIDUNG:

  • Der Bundesfinanzhof fand die Revision unbegründet und wies diese zurück. Die Kosten für die Schiffsfahrt mit Geschäftspartner sind in voller Höhe nicht als Betriebsausgaben Steuererklärung abzugsfähig.
  • Kann ein Zusammenhang mit der Lebensführung der eingeladenen Geschäftsfreunde nicht ausgeschlossen werden, da die Kosten für ein Segelschiff auch für Unterhaltung oder die Repräsentation ausgegeben werden, so liegen hier Ausgaben für ähnliche Zwecke gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG vor, diese unterliegen dem Abzugsverbot.
  • Die Merkmale des Schiffes also das Alter oder die Größe spielen hier keine Rolle. Es geht hier auch nicht um die Art des Wasserfahrzeuges, sondern um die bestimmungsgemäße Verwendung, so der BFH.
  • Bei dem Abzug der Kosten für die Schiffsreise liegen die Voraussetzungen für die pauschale Aufteilung wie bei VIP-Logen in Sportstätten nicht vor.
  • Eine solche Voraussetzung würde erst dann vorliegen, wenn der Kläger von einem Veranstalter ein Leistungspaket bekommen würde, welches neben dem Besuch der Unterhaltungs- oder Sportveranstaltung zusätzlich noch Werbung und Bewirtung beinhaltet.

Im Streifall geht es um kein Paket eines aus Sponsoring zielenden Veranstalters. Deshalb kommt der Abzug der Kosten wie VIP-Logen als Betriebsausgaben Steuererklärung nicht in Betracht.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Betriebsausgaben Steuererklärung bei Schiffsreise mit Kunden

  1. Markus sagt:

    Vielen Dank für die Infos, da ich diese Frage mir oft gestellt habe. Werde weiterhin Ihre Beiträge lesen.

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