Branntweinmonopol wird abgeschafft -

Branntweinmonopol wird abgeschafft

Das Branntweinmonopol wurde durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses abgeschafft.

Aufgrund der EU-Verordnung dürfte das Branntweinmonopol nicht mehr geben. Damit bekommen fast alle Brennereien keine Unterstützung vom Staat mehr. Somit laufen staatlichen Beihilfen für größere landwirtschaftliche Brennereien und somit des Branntweinmonopols Ende 2013 aus. Jedoch bekamen die Klein- und Obstbrennereien eine längere Übergangsfrist. Für sie soll das Branntweinmonopol erst 2017 enden. Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung einer EU-Vorgabe. Durch die neue gesetzliche Regelung wird das ursprünglich von Kaiser Wilhelm II im Jahr 1918 errichtete Branntweinmonopol abgeschafft.

Anzeige

Die Mitgliedstaaten dürfen nach geltendem EU-Recht grundsätzlich keine staatlichen Beihilfen für den von den Brennereien produzierten Rohalkohol gewähren, dies ist ja bei Branntweinmonopol der Fall. Für die Jahre 2004 bis 2010 hat die EU die letztmalige Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener Beihilfen nach dem deutschen Branntweinmonopol formell beschlossen. Es besteht somit keine Chance mehr diese Regelung zu behalten.

Das Gesetz für die Abschaffung des Branntweinmonopols beinhaltet den EU-Vorgaben entsprechende Auslaufregelungen für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien bis Ende 2013 sowie für die Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer bis Ende 2017.

Das Branntweinmonopol gab es seit über 100 Jahren. Ab 2018 werden alle Gesetze und Verlängerungen ohne eine Anschlussregeleung aufgehoben. Deshalb wurde das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auf der Basis der derzeit geltenden Kriterien und Regelungen in den Entwurf des neuen Alkoholsteuergesetztes integriert.

Durch den Erhalt des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens trägt der Staat der ökologischen und kulturellen Bedeutung der Klein- und Obstbrennereien im ländlichen Raum Rechnung (Pflege der Kulturlandschaften; Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen).

Was genau steckt hinter dem Branntweinmonopol?

Bis Ende 2013 läuft bei Branntweinmonopol alles wie bisher. Die Produktion von Alkohol wird somit nach den Regularien des Branntweinmonopolgesetzes von 1922 in rd. 550 kleinen und mittleren mit landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Brennereien durch den Bund subventioniert.

Die Brennereien, die sich im Branntweinmonopol noch befinden, produzieren ihren Rohalkohol zu Preisen, die über den Marktpreisen in der EU liegen.

Dabei zahlt die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für den von den Brennereien abzuliefernden Rohalkohol ein kostendeckendes Übernahmegeld und verkauft den Alkohol – nach entsprechender verkaufsfähiger Verarbeitung (Reinigung) – zu Marktpreisen für verschiedene Zwecke wie z.B. Arzneimittelherstellung, Kosmetikbranche, Lebensmittelherstellung oder Getränkeindustrie.

Die landwirtschaftlichen Brennereien sind zolltechnisch sogenannte Verschlussbrennereien, d.h. die Brennereianlage läuft unter Zollverschluss. Der Brenner gelangt nur unter zollamtlicher Mitwirkung an das produzierte hochsteuerbare Gut, d.h. den einem regulären Steuersatz von 13,03 € Branntweinsteuer pro Liter unterliegenden Alkohol.

Bis Ende 2017 profitieren rd. 20.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie rd. 100.000 aktive Besitzer destillierbarer Stoffe (sogenannte Stoffbesitzer) von den staatlichen Geldern.

Die Klein- und Obstbrennereien stellen zolltechnisch Abfindungsbrennereien dar, d.h. die Brennereianlage läuft ohne Zollverschluss. Der Brenner kann seine Kleinmenge von regelmäßig bis zu 300 Litern Alkohol pro Jahr ohne unmittelbare zollamtliche Mitwirkung produzieren und entweder zu einem ermäßigten Steuersatz von 10,22 € Branntweinsteuer pro Liter Alkohol in den freien Verkehr überführen (z.B. zur Selbstvermarktung eines Obstlers) oder seinen Rohalkohol an die BfB gegen Übernahmegeld abliefern.

Das Branntweinmonopol wird derzeit noch mit rd. 80 Mio. € pro Jahr durch den Bund subventioniert.

Die Subvention des Bundes für das Branntweinmonopol entfällt ab dem 1. Januar 2018 vollständig.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.