Das Finanzamt nimmt die privaten Ebay-Verkäufer unter die Lupe!

Das Finanzamt nimmt die privaten Ebay-Verkäufer unter die Lupe!

Ebay Verkaeufe

Ebay-Verkäufer können zur Nachzahlung von Umsatzsteuer gebeten werden

Bei Ebay -Verkäufer werden viele gebrauchte und nicht mehr benötigte Gegenstände von privatem Verkäufer angeboten. Es ist wieder soweit, das Dach wurde aufgeräumt oder der Keller und schon gibt es viele Sachen, die man nicht mehr braucht aber jedoch bei ebay noch verkauft werden können.

Auf den ersten Blick sieht man aufgrund des Profils des Verkäufers mehr private als firmenbezogene Verkäufer. Das Finanzamt will es nun wissen und betrachtet jeden Ebay-Verkäufer ganz genau, um dann einen privaten Verkäufer als gewerblichen einzustufen und somit Umsatzsteuer aus dem Verkauf verlangen zu können.

Bei der Unternehmertätigkeit kommt es bei der Umsatzsteuer auf die Nachhaltigkeit drauf an. Das Finanzamt kann durch sehr viele Verkäufe feststellen, dass es sich hier nicht mehr um einen privaten Verkauf sondern um gewerblichen handelt. So versucht das Finanzamt die unternehmerische Tätigkeit nachzuweisen und überrascht manche Verkäufer sofort mit einem Umsatzsteuerbescheid. Gegen einen Steuerbescheid der Finanzverwaltung können Sie sofort mit einem Einspruch innerhalb von vier Wochen reagieren. Jedoch sollte Ihnen eine überzeugende Begründung einfallen. Falls Ihr Einspruch vom Finanzamt abgelehnt wird, so wäre hier auch eine Klage beim Finanzgericht möglich. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und reagieren Sie sofort in dem Sie zum Kugelschreiber greifen, falls das Finanzamt kein Recht hat.

Ein vor kurzem rausgekommene Urteil des BFH zeigt leider, dass die Klage, ob Sie Recht haben oder nicht, ganz genau nachgewiesen und von Ihrer Seite gut argumentiert sein muss.

In dem Urteil ging es um ein Ehepaar, welches viele Jahre Gegenstände bei eBay verkauft hatte. Diese Gegenstände wurden 30 verschiedenen Produktarten zugeordnet, außerdem wurden auch  nicht zugeordnete Produkte verkauft. Das Ehepaar erzielte über 24.000,00 Euro Einnahmen aus dem Verkauf Ihrer Gegenstände pro Jahr. Das Finanzamt hat die Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die umsatzsteuerpflichtigen Verkäufe durch die lange Verkaufstätigkeit nachgewiesen. Somit lag eine unternehmerische Tätigkeit vor und es müsste Umsatzsteuer für die Verkäufe abgeführt werden.

Das Ehepaar hat sich auf das BFH-Urteil der vergangenen Jahre bezogen. In dem BFH Urteil ging es um Auflösung einer privaten Sammlung, die letztendlich zu keiner Umsatzsteuerschuld führte, weil es sich hier um ein Hobby handelte. Da jedoch das Ehepaar unterschiedliche Produkte verkaufte, hat das Finanzgericht die Begründung nicht akzeptiert und eine Auflösung einer privaten Sammlung abgelehnt.

Es kommt der Finanzverwaltung auf die Dauer und den Umfang der verkauften Gegenstände bei Ebay-Verkäufer drauf an.

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Kriterien, ob ein Verkauf bei ebay als nachhaltig eingestuft wird. Die Dauer und der Umfang einer Tätigkeit sind Kriterien, die zur Umsatzsteuerpflicht führen. Jeder Einzelfall wird anders entschieden und hat unterschiedliche Gewichtung der Kriterien, die entweder für oder gegen eine Nachhaltigkeit sprechen.

Es kommt jedoch auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse drauf an, ob die nachhaltige Tätigkeit als solche eingestuft wird oder nicht. Bitte wiegen Sie die für und gegen die Nachhaltigkeit sprechenden Merkmale gegeneinander ab.

Wenn Sie sich intensiv als Ebay-Verkäufer mit den Verkäufen beschäftigen und dabei Einnahmen erzielen und dies auch sehr lange machen wollen und die Beteiligung am Markt vorhanden ist, so könnte leider das Finanzamt hingehen und behaupten, dass Sie unternehmerisch tätig sind und sogar zu Recht von Ihnen Umsatzsteuer verlangen.

Ganz wichtig dabei ist die Kleinunternehmerregelung zu beachten. Denn wenn Sie mit Ihren Gesamtverkäufen pro Jahr 17.500 Euro nicht übersteigen, so könnten Sie auf die Kleinunternehmerregelung greifen und einfach eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen und dem Finanzamt zu kommen lassen ohne einen Cent Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Sollten bei Ihren Verkäufen als Ebay-Verkäufer die Gesamtumsätze mehr als 17.500 Euro pro Jahr betragen, so wird eine Umsatzsteuer-Nachzahlung vom Finanzamt verlangt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Das Finanzamt nimmt die privaten Ebay-Verkäufer unter die Lupe!

  1. Andreas sagt:

    Gut zu wissen, was bei der Finanzverwaltung alles möglich ist. Vielen Dank für diesen Beitrag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.