Doppelte Haushaltsführung 2012 bei Mehrgenerationenhaus -

Doppelte Haushaltsführung 2012 bei Mehrgenerationenhaus

Eine doppelte Haushaltsführung 2012 wird auch dann vom Fiskus anerkannt, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts zusammen mit den Eltern geführt wird.

Erst im Revisionsverfahren wurde die doppelte Haushaltsführung 2012 als solche anerkannt.

  • Somit kann der „kleinfamilientypische“ Haushalt der Eltern sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, besonders bei kranken und pflegebedürftigen Eltern, wandeln.

Fall:

Anzeige

  • Ein Student (Kläger/Revisionskläger) studierte in den Streitjahren und mietete während des Studiums eine Wohnung mit einer weiteren Person als Wohngemeinschaft. Nach Abschluss des Studiums hat der Kläger eine Arbeitsstelle im gleichen Ort gefunden. Zunächst behielt der Kläger die Mietwohnung für ein Jahr und später übernahm er diese und lebte dort alleine.
  • Während des Studiums und der gesamten Zeit behielt der Kläger die Wohnräume im elterlichen Haus. Das Haus gehörte zunächst den beiden Eltern. Dieser war nicht in separate Wohnungen unterteilt und gebaut. Der Student nutzte zwei Räume im Keller, dabei gab es eine Waschmaschine, ein Bad und eine Küche, die zusammen mit den Eltern genutzt wurde.
  • Der Kläger zahlte keine Miete für die Wohnräume im elterlichen Haus. Jedoch gab es eine Vereinbarung über die Übernahme der Kosten für die Gebäudeversicherung, sämtliche im Haus anfallenden Reparaturrechnungen sowie Grundsteuer.
  • Die Eltern zahlten somit nur die Nebenkosten. Außerdem erledigte der Kläger die Einkäufe für sich und seine Eltern und übernahm die körperlich schwere Gartenarbeit.
  • Später bekam der Student den Anteil seines Vaters am Haus übertragen. Somit ist er nun mit seiner Mutter zur Hälfte Miteigentümer geworden. Deshalb machte er bei seiner Steuererklärung die übernommenen Kosten sowie die Heimfahrten ab diesem Zeitpunkt als doppelte Haushaltsführung geltend.
  • Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten für die Unterkunft, jedoch nicht die Familienheimfahrten. Durch den gestellten Einspruch wollte das Finanzamt nun auch die Kosten für die Unterkunft nicht mehr berücksichtigen, weil lt. Finanzamt die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung nicht gegeben sind. Die eingereichte Klage wurde durch das Finanzamt abgewiesen. Der Kläger legt nun Revision ein.

DIE ENTSCHEIDUNG:

  • Die Revision wurde als begründet angesehen und an das zuständige Finanzgericht nun für die Entscheidung weitergeleitet.
  • Laut § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes sind angefallene notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelte Haushaltsführung 2012 entstehen, Werbungskosten.
  • Eine doppelte Haushaltsführung 2012 liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer, denn auch dieser kann einen doppelten Haushalt führen.
  • Der Bundesfinanzhof entschied entgegen der Auffassung des Finanzgerichts, dass ein eigener Hausstand auch dann unterhalten werden kann, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen einer Wohngemeinschaft zusammen mit den Eltern geführt wird und somit eine doppelte Haushaltsführung möglich ist.

  • Zwar sind Kinder zunächst in den Haushalt ihrer Eltern eingegliedert, auch wenn sie nach Beendigung der Ausbildung gegen Übernahme bestimmter Kosten weiterhin im elterlichen Haus eigene Räume bewohnen.
  • Der „kleinfamilientypische“ Haushalt der Eltern kann sich aber zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die kranken und pflegebedürftigen Eltern untergebracht sind, wandeln.

Das Finanzgericht muss nun im zweiten Anlauf den Sachverhalt überprüfen und die Gründe des Bundesfinanzgerichtshofes für das Vorliegen der doppelten Haushaltsführung 2012 berücksichtigen. Vielleicht folgt noch eine positive Entscheidung und Sie können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.