Düsseldorfer Tabelle Unterhalt erhöht sich ab 1. August 2015 -

Düsseldorfer Tabelle Unterhalt erhöht sich ab 1. August 2015

änderung der düsseldorfer tabelle

Düsseldorfer Tabelle Unterhalt erhöht sich

Düsseldorfer Tabelle Unterhalt steigt ab dem 1. August 2015.

Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt und somit der Bedarfssätze erfolgte, weil sich der Grundfreibetrag sowie auch das Kindergeld ebenfalls erhöht haben.

Ab dem 1. Januar 2016 erfolgt wieder Mal eine Erhöhung des Kinderfreibetrages, dies führt ebenfalls zu einer nochmaligen Veränderung der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt.

Anzeige

In der Düsseldorfer Tabelle werden die Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt und sobald es zu gesetzlichen Änderungen beim Grundfreibetrag sowie Kinderfreibetrag oder Kindergeld kommt, wird diese ebenfalls angepasst.

Das ändert sich zum 1. August 2015 bei Düsseldorfer Tabelle bei Mindestunterhalt der Stufen:

1. Stufe betrug bis jetzt 317 Euro, nun erhöht sich diese auf 328 Euro für Kinder von 0 bis Ende des 6 Jahres

2.Stufe betrug bis jetzt 364 Euro, nun erhöht sich diese auf 376 Euro für Kinder ab 7 bis Ende des 12. Jahres

3. Stufe betrug bis jetzt 426 Euro, nun erhöht sich auch diese auf 440 Euro für Kinder ab 13 Jahre bis zur Volljährigkeit

  • Volljährige Kinder bekamen bisher 488 Euro pro Monat, nun steigt der Unterhalt für diese auf 504,00 Euro pro Monat. Dieser ermittelt sich nach dem Bedarfssatz der 3. Stufe zuzüglich Differenz der 2. und 3. Stufe.

Der zu zahlende Unterhalt misst sich nach dem Nettogehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils. Der Unterhalt kann auch höher ausfallen. Die hier angegebenen Werte stellen Mindestwerte bei einem Nettogehalt von 1.500 Euro pro Monat dar.

Aus welchem Grund kommt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt jetzt?

Der Kinderfreibetrag wurde auf 4.512 Euro pro Jahr erhöht und wird noch ab Januar 2016 auf 4.608,00 Euro nochmal steigen.

  • Trotz der rückwirkenden Änderung des Kinderfreibetrages per 01. Januar 2015 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle erst per 01. August 2015.

Die getrennt lebenden Eltern müssen somit noch tiefer in die Tasche greifen. Die Erhöhung des Unterhaltes ist jedoch akzeptabel, weil diese gering und fair in Vergleich zu der Erhöhung des Kinderfreibetrages ausgefallen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Düsseldorfer Tabelle Unterhalt erhöht sich ab 1. August 2015

  1. Agnes sagt:

    Warum innerhalb von 5 Monaten gleich 2 Erhöhungen beschlossen wurden, kann ich nicht so wirklich nachvollziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.