Eigener Hausstand im Elternhaus wann gehlt das bei der Steuer?

Eigener Hausstand im Elternhaushalt möglich?

eigener hausstand am lebensmittelpunkt

Eigener Hausstand

Kann ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt und somit eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer vorliegen, wenn der Haupthausstand bei den Eltern ist?

Gerade erwachsene und berufstätige Kinder haben ihren eigenen Hausstand zunächst bei den Eltern, gilt dieser gleich als eigener Hausstand?

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Wann liegt ein eigener Hausstand bei den Eltern vor?

Eigener Hausstand unterhält ein erwachsenes Kind in der Regel auch, wenn der Erst- oder Haupthausstand bei den Eltern oder einem Elternteil gemeinsam besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Kind gleichmäßig an den Haushaltskosten beteiligt oder nicht.

  • Es kommt jedoch auch noch drauf an, ob die Zweitwohnung am Beschäftigungsort dem Kinde/Steuerpflichtigen nur einen Schlafplatz bietet und somit als Schlafstätte dient.
  • Hier geht man regelmäßig davon aus, dass gerade der Mittelpunkt der Lebensführung noch im Elternhaus und somit am Heimatort ist und dort ein Haupthausstand besteht.
  • Bei berufstätigen und erwachsenen Kindern, die gemeinsam mit ihren Eltern einen eigenen Hausstand führen, geht der Fiskus davon aus, dass die Haushaltsführung mitbestimmt wird. Die nötigen Mittel hierfür sind als Voraussetzung gegeben.

Welche Vorteile bringt mir der eigene Hausstand?

Eigener Hausstand ermöglicht Ihnen bei einer Zweiwohnung die doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung geltend zu machen und somit alle möglichen Kosten von der Steuer abzusetzen.

  • Setzen Sie die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer an, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und lassen Sie sich ihre Lohnsteuer vom Finanzamt wieder zurück zahlen.
  • Profitieren Sie von ihrer Steuererstattung und investieren Sie das Geld in wichtigere Dinge des Lebens.

–          Umzugskosten

–          Fahrten / Familienheimfahrten (Heimfahrten einmal wöchentlich)

–          Unterkunftskosten (Zweitwohnung)

–          Verpflegungskosten.

  • Alle diese Kosten können entweder als Pauschbetrag oder auch in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer angesetzt werden und von dem verdienten Geld somit abgezogen werden.

Wann liegt überhaupt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Hat ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, wo er den eigentlichen eigenen Hausstand bzw. seine Familie und Freunde hat, eine Arbeitsstelle. So liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn dieser am Beschäftigungsort eine Zweiwohnung unterhält.

  • Ein lediger Arbeitnehmer kann auch einen eigenen Haushalt haben und somit die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer geltend machen.

Wohnen Sie bei den Eltern und liegen bei Ihnen die o.g. Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vor und somit eigener Hausstand, so setzen Sie diese bei der Steuer an und profitieren Sie von der hohen Steuererstattung.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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