Einnahmenüberschussrechnung 2012 nun elektronisch

Einnahmenüberschussrechnung 2012 elektronisch

Die Einnahmenüberschussrechnung 2012 ist in Form einer Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Die Anlage EÜR ist für die die Einnahmenüberschussrechnung 2012 bestimmt und stellt eine Anlage der Einkommensteuererklärung unterschiedlicher Einkunftsarten dar. Bei dem Formular EÜR 2012 sind nur die Felder für die elektronische Übermittlung auszufüllen, die mit Zahlen belegt werden können.

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Wann ist keine elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung 2012 notwendig?

  • Liegen die Einnahmen einer selbständigen Tätigkeit im Jahr unter 17.500 Euro, so muss keine Anlage EÜR übermittelt werden.
  • Anstelle der Anlage EÜR kann eine formlose Gewinnermittlung der Einkommensteuererklärung entsprechender Einkunftsart beigefügt werden.
  • Somit verzichtet hier das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung 2012. Der Gewinn muss jedoch weiterhin ermittelt werden.

Was benötigt man für die authentifizierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung 2012?

  • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung 2012 benötigt man ein Zertifikat. Um ein solches Zertifikat erhalten zu können, sollte man sich auf der Internetseite www.elsteronline.de/portal/ registrieren.

Wie lange dauert die Registrierung bei Elster?

  • Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Daher sollte man sich rechtzeitig registrieren, um keine Abgabefristen zu verpassen.

Ist die Abgabe der Anlage EÜR in Papierform möglich?

  • Die Abgabe der Anlage EÜR ist nur noch in Härtefällen in Papierform zulässig.

Was macht man bei Einnahmenüberschussrechnungen mehrerer Betriebe?

  • Für jeden Betrieb und somit für jede getrennt voneinander ausgeübte selbständige Tätigkeit ist eine separate Einnahmenbüberschussrechnung 2012 zu erstellen und zu übermitteln bzw. abzugeben.

Welche Daten muss man bei der Anlage EÜR erfassen?

  • Hier sind zunächst die allgemeinen Daten wie Steuernummer, Art des Betriebes, das Wirtschaftsjahr (falls vom Kalenderjahr abweichend) und ob man Grundstücke im aktuellen Jahr verkauft hat, anzugeben.
  • Weiterhin sind alle Betriebseinnahmen im Zeitpunkt ihres Zuflusses (also erst dann, wenn diese tatsächlich geflossen sind) zu erfassen. Es gibt Ausnahmen bei wiederkehrenden Einnahmen, man sollte hier den § 11 EStG beachten. Auch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, sind die Einnahmen hier anzugeben.
  • Außerdem sind Betriebsausgaben bei der Anlage EÜR einzutragen. Diese sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses (d.h. im Zeitpunkt der Zahlung) zu erfassen. Man sollte jedoch bei Ausnahmen den § 11 EStG beachten.
  • Bei gemischten Kosten ist ausschließlich der betriebliche/berufliche veranlasste Anteil anzusetzen, wie es z. B. bei Telefonkosten usw. meistens der Fall ist. Die Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag anzugeben.

Weiterhin müssten als ergänzende Angaben auch die Rücklagen sowie Einlagen und Entnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung 2012 angegeben werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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