Elektronische Steuerbilanz - was genau ist damit gemeint?

Elektronische Steuerbilanz: Was steckt hinter E-Bilanz?

Ab dem Jahr 2013 muss die elektronische Steuerbilanz ans Finanzamt übermittelt werden und was steckt genau dahinter?

Die Elektronische Steuerbilanz steckt vieler Überraschungen. „Elektronisch statt Papier“, so lautet das Motto der Bundesregierung bei der elektronische Steuerbilanz kurz E-Bilanz.
Bereits im Jahr 2008 wurde die eigentliche Entscheidung für die elektronische Bilanz getroffen und ab dem Jahr 2013 wird diese auch umgesetzt. Die elektronische Bilanz soll für mehr Transparenz, Qualitätssteigerung und Kostenersparnis sorgen.

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Was steckt hinter der elektronischen Bilanz?

Wer muss für die E-Bilanz bereit sein und ist verpflichtet diese zu übermitteln?

  • Für das Jahr 2013 besteht für alle buchführungspflichtige Unternehmer die Verpflichtung, die elektronische Bilanz eines Unternehmens an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
  • Alle Unternehmer, die Ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögensvergleichs gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln.
  • Unternehmer, die aufgrund von Gesetzen dazu verpflichtet sind Bücher zu führen und auch Bücher gem. § 5 Abs. 1 EStG freiwillig führen, also eine Bilanz und somit einen Jahresabschluss jedes Jahr erstellen.
  • Auch Unternehmer, die eine Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr gem. § 5a des Einkommensteuergesetzes betreiben, sind dazu verpflichtet eine elektronische Steuerbilanz zu erstellen.

Was muss genau übermittelt werden und in welchem Format?

  • Folgende Unterlagen müssen ab 2013 in Form einer elektronischen Bilanz als XBRL – Datensatz übermittelt werden:

–          die elekronische Steuerbilanz oder die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

–          steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung

–          Ergebnisverwendungsrechnung bei Aktiengesellschaften und GmbHs

–          Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG auch in Form einer GmbH & Co. KG, Partnerschaftgesellschaft usw.

  • Die Übermittlung in Form eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nennt man auch Taxonomie.

Der XBRL – Datensatz ist eine frei verfügbare elektronische Sprache, diese stellt einen weltweit verbreiteten Standard für den Datenaustausch von Informationen eines Unternehmens dar. Dieser Datensatz wird bereits bei Veröffentlichung der Daten im elektronischen Bundesanzeiger verwendet. Mit diesem Datensatz können alle Rechtsformen erfasst und übermittelt werden.

Wer kann von der Übermittlung der E-Bilanz befreit werden?

  • Auf Antrag kann das Finanzamt auf die elektronische Steuerbilanz und Übermittlung zur Vermeidung von unbilligen Härten verzichten.
  • Voraussetzung: nur möglich, wenn die elektronische Steuerbilanz Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

Aus was besteht die Taxonomie?

  • Die Taxonomie für Steuer besteht aus einem GCD-Modul, wo die Stammdaten des Unternehmens gespeichert sind, sowie einem GAAP-Modul, der die steuerlichen Daten für den Jahresabschluss umfasst.
  • Man muss sich die Taxonomie als Kontenrahmen mit bestimmten Muss-Konten und Kann- Konten vorstellen.
  • Die im Moment veröffentlichte Taxonomie enthält folgende Kontenposten:
  • Unzulässige Kontenposten der  Handelsbilanz
  • Unzulässige Kontenposten der  Steuerbilanz
  • Musskonten bzw. Mussfelder
  • Summenmusskonten bzw. Summenmussfelder
  • Auffangpositionen
  • Rechnerisch notwendige  Positionen.
  • Hat man die Buchhaltung an die Taxonomie bzw. die Konten angepasst, so müsste der Ablauf der Übermittlung recht unkompliziert erfolgen.

Welche Arten von Taxonomien gibt es bei der E-Bilanz?

  • Die Kerntaxonomie ist für Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften geeignet. Weiterhin gibt es bei der elektronische Bilanz noch Spezialtaxonomien z. B für Versicherungsunternehmen und die Ergänzungstaxonomien z. B. für Krankenhäuser.

Mit einer rechtzeitigen Umstellung und Anpassung der Konten könnte der Übergang zur elektronischen Bilanz leicht fallen. Daher kann man dem Unternehmer und seinem Steuerberater nur empfehlen sich früh genug zu informieren und zu handeln.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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