Elterngeld ab 2013 – Was muss ich über Steuerklasse wissen? -

Elterngeld ab 2013 – Welche Steuerklasse lohnt sich?

steuerklasse elterngeld

Elterngeld ab 2013

Das neue Gesetz für das Elterngeld ab 2013 bringt eine schnellere Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes ab 2013 durch die vereinfachte und pauschalierte Ermittlung, jedoch keine Erhöhung sondern eher oft eine Minderung des Elterngeldes für die Familien mit.

Gerade selbständige Eltern können vom Elterngeld ab 2013 provitieren, weil die komplizierte Berechnung der Einkünfte wegfällt.

  • Da die Ermittlung des Elterngeldes aufgrund des Bruttogehaltes bzw. der Bruttoeinkünfte erfolgt und die pauschalen Abzüge meist höher ausfallen als die tatsächlichen Sozialversicherungsabzüge, bekommen Familien im Schnitt ca. 10 Euro pro Monat weniger Geld.
  • Außerdem soll der Wechsel der Steuerklasse spätestens 6. Monaten vor Geburt des Kindes erfolgen, weil  bei der Berechnung des Elterngeldes 2013 die Steuerklasse berücksichtigt wird, die im Laufe der 12. Monate vor Geburt des Kindes überwiegt.  Die Eltern müssen ab 2013 rasch mit dem Steuerklassenwechsel reagieren, um ihr Elterngeld aufzubessern.
  • Ein neuer Elterngeldrechner 2013 steht bereits für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes 2013 zur Verfügung. Besonders der Schnellrechner ist sehr übersichtlich und einfach anzuwenden und für den ersten Überblick auch empfehlenswert.

Anzeige

Elterngeld ab 2013 – Was genau ändert sich ab 2013?

  • Die Neuregelung erleichtert insbesondere für Selbstständige die bisher sehr aufwändige Einkommensermittlung.
  • Bei der Berechnung des Nettoeinkommens und somit der Grundlage für das Elterngeld 2013 werden sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben pauschaliert ermittelt. Laut Behörde sollen die veranschlagten Abzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen liegen.
  • Die angestrebten Vereinfachungen bei der Einkommensberechnung für das Elterngeld 2013 orientieren sich am Arbeitslosengeld.
  • Durch die Änderung können die Elterngeldanträge einfacher und schneller gestellt und bearbeitet werden.
  • Diese machen weniger Arbeit für die Behörden und ermöglichen den Eltern ihr Elterngeld 2013 schneller auszahlen zu lassen.

 

Elterngeld ab 2013  –  Berechnung bei beschäftigten Eltern

  • Das Einkommen wird bei Beschäftigten wie bisher in aller Regel aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelt.
  • Als Ausgangspunkt der Berechnung wird auch wie bisher der steuerpflichtige Bruttolohn der vorgelegten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen entnommen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Das Elterngeld bekommt eine verheiratete Mutter max.10 Monate und der Vater könnte jedoch noch zusätzlich auch 2. Monate Elterngeld erhalten. Die Mutterschutzfrist von 2 Monaten wird angerechnet.

 

Elterngeld ab 2013 – Berechnung bei selbständigen Eltern

  • Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft reicht der Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes als Nachweis in der Regel aus.
  • Damit fehlt die gesonderte Aufstellung des Einkommens vor der Geburt des Kindes für die Ermittlung des Elterngeldes 2013 weg.
  • Sollte der Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Kalenderjahr noch nicht vorliegen, so kann dieser nachträglich nachgereicht werden.
  • Das Elterngeld 2013 wird vorläufig auf Grundlage des Steuerbescheides aus dem Vorjahr berechnet und zunächst festgesetzt.
  • Während des Elterngeldbezuges müssen wie bisher die Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen ermittelt und vorgelegt werden. Die Ermittlung wird jedoch dadurch erleichtert, dass für die Betriebsausgaben eine Pauschale von 25 Prozent der Einnahmen abgezogen wird.

Was genau wird beim Elterngeld ab 2013 vereinfacht?

  • Bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens werden bei beschäftigten und selbständigen Eltern die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben pauschal abgezogen.
  • Dabei werden die Abzüge für Steuern anhand des Programms für die Berechnung der Lohnsteuerabrechnung ermittelt (z. B. Bruttonettorechner).  Die Abzüge für Sozialabgaben werden wie folgt vom Einkommen ermittelt und in Abzug gebracht:
  • 9 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung
  • 10 Prozent Rentenversicherung
  • 2 Prozent Arbeitsförderung.
  • Der Abzug erfolgt jedoch nur, wenn die Versicherungspflicht auch tatsächlich bestanden hat.
  • Die bei den Abzügen zu berücksichtigte Lohnsteuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge und sogar Sozialversicherungspflicht werden bei angestellten Eltern aus den Lohnabrechnungen und bei selbständigen Eltern aus dem Steuerbescheid ermittelt. Diese gelten einheitlich auf alle Einkünfte bei angestellten und selbständigen Elternteile, die zu berücksichtigen sind.
  • Die vom Programm ermittelten Abzüge sollen möglichst nah an den von den Eltern tatsächlich abgeführten Abzügen liegen.

Was gilt beim Steuerklassenwechsel Elterngeld?

  • Beim Wechsel der Steuerklassen wird bei der Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse angewendet, die überwiegend während des Jahres vor Geburt des Kindes, gegolten hat.
  • Daher sollte man nicht später als 6. Monate vor Geburt in eine günstigere Steuerklasse Elterngeld wechseln. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, so könnte es passieren, dass die ungünstige Steuerklasse bei der Berechnung des Elterngeldes 2013 angewendet wird.
  • Die Eltern sollten schon während der Schwangerschaft bezüglich des Steuerklassenwechsels möglichst schnell reagieren und eine Vergleichsberechnung über Steuer-Rechner oder dem Elterngeldrechnung vornehmen.
  • Hat keine Steuerklasse überwiegend gegolten, so wird die aktuelle Steuerklasse angewendet.

Welche Steuerklasse wird bei selbständigen Eltern für das Elterngeld 2013 angewendet?

  • Bei selbständigen Eltern wird beim Elterngeld 2013 fiktiv die Steuerklasse IV ohne einen Faktor angewendet.
  • Sind die selbständigen Eltern noch zusätzlich auf Lohnsteuerkarte beschäftigt und verdienen mindestens genau so viel wie mit der selbständigen Tätigkeit, so wird hier Elterngeld Steuerklasse aus der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Elterngeld ab 2013 – Infos zum neuen Elterngeldrechner ab 2013

  • Für junge Eltern wird der neue und aktualisierte Elterngeldrechner zur Verfügung gestellt.
  • Mit dem Elterngeldrechner können junge Eltern die Berechnung der Höhe des Elterngeldes 2013 nutzen oder auch eine ausführliche Berechnung durchführen lassen.  Der Elterngeldrechner 2013 wurde auf Grundlage der aktuellen Regelungen zum Elterngeld insgesamt angepasst und erneuert

Wissenswertes über Schnellrechner

  • Dabei macht der Schnellrechner den jungen Familien möglich, mit ein paar wenigen Klicks und einigen Eingaben eine schnelle Vorschau-Berechnung über mögliches Elterngeld ab 2013 zu ermitteln.

Ausführlicher Elterngeldrechner

  • Daneben können die Familien, wie bisher auch, das Elterngeld ab 2013 individuell und ausführlich errechnen.

Es ist empfehlenswert sich über die günstigere Steuerklasse über den Steuer-Rechner und auch den Elterngeldrechner möglichst schnell vor der Geburt des Kindes zu informieren, damit das Elterngeld ab 2013 in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.