Elterngeld: Viele Eltern bekommen weniger Geld ab 2013

Elterngeld: Viele Eltern bekommen weniger Geld ab 2013

Am Anfang Juli 2012 wurde ganz unauffällig durch den Bundesrat eine gesetzliche Änderung und somit eine Vereinfachung und schnelle Auszahlung des Elterngeldes gebilligt. Was als Vereinfachung gilt, bringt vielen Eltern nur finanzielle Nachteile.

Viele Eltern bekommen für neugeborene Kinder ab dem Jahr 2013 weniger Elterngeld durch die Änderung raus.

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Momentane Elterngeldregelung:

Für das neugeborene Kind bekommt man im Moment 65 Prozent des durchschnittlichen erzielten Nettoeinkommens (also 65 Prozent von dem Geld, welches nach allen Abzügen in der Tasche bleibt). Durchschnittlich bedeutet das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Für die Berechnung des Elterngeldes benötigen die Arbeitnehmer Ihre Lohnabrechnungen und den Nettolohn nach Abzug der Lohnsteuer, des Solidaritätsbetrags sowie Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge (siehe Lohnabrechnung). Die tatsächlichen Abzüge werden aus der Lohnabrechnung übernommen und bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Weiterhin wird noch 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrages abgezogen.  Jedoch bleiben besondere Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld außen vor. Berücksichtigung von Freibeträgen bei höheren Werbungskosten ist möglich, somit bekam man mehr Geld raus und das Elterngeld war entsprechend höher.

Elterngeldregelung ab 2013:

Für alle neugeborenen Kinder, die im Jahr 2013 das Licht der Welt erblicken, müssen die Eltern den Nettolohn selbst ermitteln. Bisher wurden die tatsächlichen Abzüge aus jeder Lohnabrechnung berücksichtigt, nun werden diese nicht mehr bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Es werden eher reine Pauschalsätze für die gesetzliche Sozialversicherung verwendet, diese findet man im Elterngeldgesetz (Sozialversicherung = Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Der Pauschalsatz wird 21 Prozent betragen und ist abzuziehen.

Die aktuellen Prozentsätze für die Sozialversicherung liegen jedoch um einen halben Prozentpunkt niedriger und somit entsteht ein finanzieller Nachteil für viele Eltern. Der Nachteil kann monatlich bei 7 bis 10 Euro liegen, wenn man ein Brutto von 2.000 bis 3.000 Euro hätte, so dass NVL.

Jedoch trifft die Änderung noch mehr die Lohnsteuer, denn hier wird die Steuerklasse gewählt, die am längsten innerhalb von 12 Monaten abgerechnet wurde. Wenn man sich entschieden hat die Steuerklasse zu wechseln, so muss dies spätestens im siebenten Monat vor Geburt des Kindes erfolgen. Ansonsten bringt der Wechsel leider nichts mehr und die günstigere Steuerklasse wird nicht berücksichtigt bei der Berechnung des höheren Elterngeldes. Daher sollte hier sehr früh eine Beratung erfolgen, um sicher zu gehen und somit so viel Elterngeld wie möglich vom Staat zu bekommen.

Die Freibeträge, die bisher auch das Elterngeld erhöhten, werden nicht mehr berücksichtigt, somit kann hierdurch das Elterngeld nicht mehr erhöht werden.

FAZIT:

Wenn man alle Änderungspunkte betrachtet, so kann man davon ausgehen, dass man nicht mehr in der Lage sein wird das Elterngeld selbst berechnen zu können. Dies führt zu einem niedrigerem Elterngeld. Hier kann man nur raten, eine rechtzeitige Beratung in Anspruch zu nehmen, um eben alles berücksichtigen zu können, damit das Elterngeld so hoch wie möglich ausfällt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

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