EM Fußball - Feiern und Fiebern mit Mitarbeitern oder Kunden – was ist steuerlich möglich? -

EM Fußball – Feiern und Fiebern mit Mitarbeitern oder Kunden – was ist steuerlich möglich?

EM Fußball und Steuer

EM Fußball  2012 mit Mitarbeitern oder Kunden fiebern und feiern. Sie haben Ihre Mitarbeiter/Kunden zur  Europameisterschaft eingeladen und EM-Tickets für Mitarbeiter/Kunden gekauft und fragen sich, was das steuerlich für Sie bedeutet?  Die reinen Tickets sind Zuwendungen, die vom Empfänger zu versteuern sind. Für Geschenke an Mitarbeier oder Kunden  besteht die Möglichkeit für alle Geschenke und somit für die EM – Tickets die Steuer als Einladender gem. § 37b EStG zu übernehmen. Bei Mitarbeitern kann steuerlicher Arbeitslohn entstehen…

Es gibt eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 %, diese gilt für Sachzuwendungen und Incentives für Mitarbeiter oder Kunden bzw. Geschäftsfreunde.

Jeder Unternehmer kann das Wahlrecht zur Übernahme der Steuer in Anspruch nehmen, jedoch muss dies einheitlich für alle Zuwendungen/Geschenke eines Jahres erfolgen. D. h. haben Sie sich für das Jahr 2012 entschieden die Steuer zu übernehmen, so fällt für alle Geschenke, die Sie im Jahr 2012 gemacht haben, die pauschale Steuer i. H. v. 30 Prozent an. Beachten Sie bitte, dass hier noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer als Nebenabgaben berücksichtigt werden sollen. Bitte vergessen Sie nicht die Geschenke, die unter 35 Euro liegen, diese gehören auch dazu.

Die Steuerübernahme nur für das einmalige EM Fußball-Ticket ist leider nicht möglich.

Wenn Sie die Europameisterschaften nicht live besuchen und diese in Ihrer Firma mit Mitarbeitern oder Kunden anschauen, so schenkt man steuerlich dieser Tat keine Beachtung, denn Sie fördern hiermit den Zusammenhalt und das Betriebsklima Ihres Unternehmens.

Steuerlich kann jedoch erst dann was entstehen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter oder Kunden beim „Fußball schauen“ bewirten. Wird den Mitarbeitern eine Kleinigkeit zum Trinken und Knabbern hingestellt, so liegt keine Bewirtung, sondern eine Aufmerksamkeit vor. Die Aufmerksamkeit ersetzt die Bewirtung oder eine Mahlzeit nicht.

Viel Spaß beim EM Fußball und viel Erfolg

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


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