Erhöhung Kindergeld 2015 nachträglich um 4 Euro beschlossen -

Erhöhung Kindergeld 2015 nachträglich um 4 Euro beschlossen

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Erhöhung Kindergeld

Die Erhöhung Kindergeld 2015 wurde von der Bundesregierung nachträglich beschlossen und es liegt bereits ein Gesetzesentwurf hierzu vor.

Was wird neben der Erhöhung Kindergeld 2015 noch angehoben?

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Neben der Erhöhung Kindergeld 2015 und 2016 werden der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und auch der Kinderzuschlag ebenfalls angehoben.

  • Dabei wurde von der Bundesregierung beschlossen, den Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, das Kindergeld bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 anzuheben.

Der Kinderzuschlag erhöht sich erst ab dem 1. Juli 2016.

  • Die Erhöhung der Freibeträge musste verfassungsrechtlich geboten angehoben werden und dies hat hiermit die Bundesregierung getan.

Laut der Bundesregierung wurden die Familien mit Kindern im Vorjahr mit 66 Mrd. Euro unterstützt.

Ob die minimale Erhöhung bzw. Anpassung des Kindergeldes so sehr den Familien hilft, ist tatsächlich jedoch fraglich.

Erhöhung Kindergeld 2015 und 2016

Aktuell werden 184 Euro für das erste und zweite Kind am Kindergeld gezahlt. Das dritte Kind bekommt 190 Euro und das vierte und jedes weitere Kinder 215 Euro pro Monat.

Ab dem 1. Januar 2015 soll das Kindergeld monatlich um 4,00 Euro steigen. Das bedeutet:

  • Für das erste und zweite Kind gibt es dann 188 Euro pro Monat
  • Für das dritte Kind 194 Euro pro Monat und
  • Für das vierte und jedes weitere Kind 219 Euro.

Ab dem 1. Januar 2016 ist laut dem Gesetzesentwurf eine weitere Erhöhung um 2,00 Euro vorgesehen. Somit beträgt das Kindergeld ab dem 01.01.2016

  • 190,00 Euro für das erste und zweite Kind
  • 196,00 Euro für das dritte Kind und
  • 221 Euro für das vierte und weitere Kind.

Erhöhung des Grundfreibetrages

Laut dem Gesetzesentwurf soll der Grundfreibetrag im Jahr 2015 um 118 Euro und in 2016 um weitere 180 Euro steigen.

Aktuell beträgt der Grundfreibetrag im Jahr 2015 8.354 Euro.

Rückwirkende Änderung

  • ab dem 01.01.2015 auf 8.472,00 Euro
  • ab dem 01.01.2016 auf 8.652,00 Euro.

Erhöhung des Kinderfreibetrages

Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96,00 Euro im Jahr 2016 erhöht werden.

  • Die Änderung erfolgt aufgrund des 10. Existenzminimumberichts vom 30. 01.2015.

Der Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro in 2015 soll wie folgt steigen:

  • 2015 auf 7.152 Euro
  • 2016 auf 7.248 Euro.

Geplante Anpassungen bei Kinderzuschlag

Auch der Kinderzuschlag soll ab 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160,00 Euro erhöht werden.

  • Wer profitiert eigentlich davon? Es sind Eltern, die zwar sich selbst durch ihren Verdienst finanzieren können, aber nicht ausreichend Geld haben, um alles notwendige für das Kind kaufen  zu können.

Trotz der minimalen Erhöhung Kindergeld 2015 freuen sich viele Eltern und Familien über die Anpassung der Freibeträge und eine hierdurch entstandene Steuerentlastung.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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