Erstattungszinsen Einkommensteuer sind steuerbar -

Erstattungszinsen Einkommensteuer sind steuerbar

erstattungszinsen als kapitaleinkünfte

Erstattungszinsen Einkommensteuer

Die Erstattungszinsen Einkommensteuer sind steuerbar und stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.

Somit unterliegen die Erstattungszinsen Einkommensteuer nicht der Einkommensteuer.

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Was sind eigentlich die Erstattungszinsen Einkommensteuer?

Die Erstattungszinsen sind Zinsen, die Ihnen vom Finanzamt für ihre Einkommensteuererstattung gezahlt werden.

  • Der Zinslauf beginnt jedoch erst 15. Monate nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist und dann folgt die Erstattung vom Finanzamt.

Ebenfalls gibt es Nachzahlungszinsen, diese entstehen bei Einkommensteuernachzahlungen. Diese können nirgendwo als Kosten berücksichtigt werden. Gerade deswegen hat das Renterehepaar geklagt, weil hier eben keine Gleichbehandlung der Kosten und Erstattungen vorliegt.

Wie hoch sind die Zinsen eigentlich?

Die Zinsen betragen 0,5 Prozent pro Monat. Diese sind jedoch nur für volle Monate zu zahlen.

Dabei werden angefangene Monate nicht berücksichtigt.

Was gilt bei Erstattungszinsen Einkommensteuer sonst noch?

Durch das neue Urteil wurde auch bestätigt, dass die neue Regelung, die in Bezug auf die Besteuerung des Kapitalvermögens im Jahr 2010 in Kraft getreten ist auch rückwirckend nicht gegen das Verfassungsrecht verstößt.

Die Erstattungszinsen Einkommensteuer stellen jedoch keine außergewöhnliche Einkünfte, die ermäßigt besteuert werden, dar.

Welche Besonderheit gibt es bei der aktuellen Entscheidung?

Das Besondere bei der Entscheidung ist, dass mit dem Urteil vom 15. Juni 2010 der Bundesfinanzahof die Sache noch entwas anders gesehen hat.

  • Der Gesetzgeber hat auf das Urteil damals wie folgt reagiert, er hat einfach die neue Regelung in das aktuelle Einkommensteuergesetz rein genommen.

Im Gesetz steht nun, dass die Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind.

  • Der Bundesfinanzhof musste somit das erste Mal über die neue Gesetzeslage entscheiden und bestätigte diese als verfassungsgemäß.

Die Erstattungszinsen können durch die neue Regelung auf keinen Fall mehr als nicht steuerbar behandelt werden.

  • Auch die rückwirckende Besteuerung der Erstattungszinsen Einkommensteuer führte nicht zu einer rechtswidrigen Handlung.

Die Rentner und somit die Kläger müssen nun ihre Ersattungszinsen versteuern und die Entscheidung des Bundesfinanzhofes hinnehmen, obwohl ihnen diese ganz und gar nicht gefallen hat.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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