Anlage EÜR Formular standartisiert ab 2013 -

Anlage EÜR Formular standartisiert ab 2013

elster eür

Anlage EÜR Formular

Muss ich ein EÜR Formular ausfüllen (Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?

Ab wann bin ich verpflichtet ein ausgefülltes EÜR Formular mit beim Finanzamt einzureichen?

Anzeige

EÜR Formular bei Einnahmen ab 17.500 Euro ein Muss

Soweit ihre Betriebseinnahmen im Jahr 17.500 Euro überschreiten, ist das Anlage EÜR Formular auf jeden Fall auszufüllen und beim Finanzamt mit der Steuererklärung zusammen elektronisch einzureichen. Das Elster EÜR Formular kann einfach im Elsteronline-Portal ausgefüllt werden.

Was bracht das Finanzamt, wenn die Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro betragen?

Übersteigen die Betriebseinnahmen die 17.500 Euro-Grenze nicht, so reicht eine formlose Gewinnermittlung für das Finanzamt aus.

  • Sie sind in diesem Fall nicht verpflichtet ein Anlage EÜR Formular auszufüllen und das Finanzamt verzichtet von sich aus auf eine elektronische Übermittlung.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen trotz des Verzichtes der Anlage EÜR beachtet werden müssen.
  • Die sonstigen Aufzeichnungspflichten greifen auch bei Kleinunternehmer weiterhin ( z. B. bei Bewirtungsquittungen oder Geschenken).

Was muss ich tun, wenn ich mehrere Betriebe habe?

Für jeden Betrieb ist eine gesonderte Anlage EÜR beim Finanzamt einzureichen.

  • Es kann somit nicht für z. B. zwei Betriebe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt vorgelegt werden.

Was beinhaltet das Anlage EÜR Formular ab 2013?

In die Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind zunächst die allgemeinen Angaben wie Steuernummer, Art des Betriebes und Rechtsform des Betriebes einzugeben.

  • Nach den allgemeinen Angaben sind verschiedene Arten von Betriebseinnahmen aufgeführt. Somit sind die Einnahmen in den Zeilen 9 bis 20 anzugeben.
  • Die dazugehörigen Betriebsausgaben (Kosten) sind in den Zeilen 21 bis 64 zu erfassen.
  • Neben des Anlage EÜR Formulars gibt es noch die Anlage AVEÜR 2013 (Anlage- oder Umlaufvermögen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung). In dieser Anlage ist das Anlagevermögen oder das Umlaufvermögen, sozusagen das vorhandene Vermögen des Betriebes wie z. B. Grundstück, Kfz oder PC aufzunehmen.
  • Natürlich gehören auch die Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten dazu.
  • Für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen ist die Anlage SZE zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gedacht.

Was muss ich ausfüllen, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Für die Kleinunternehmer gibt es die Zeile 9 der Anlage EÜR für die Erfassung der Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro.

  • Der Kleinunternehmer sollte jedoch nicht vergessen auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Bei der Umsatzsteuererklärung sind auch nur zwei Zeilen auszufüllen.

Viele Unternehmer, die für mehr als 17.500 Euro pro Jahr Rechnungen schreiben, sind verpflichtet eine Anlage EÜR beim Finanzamt einzureichen und sollten sich, wenn Sie die Steuer selbst erledigen, mit dieser Anlage vertraut machen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.