Freiwillige Steuererklärung – was muss ich wissen? -

Freiwillige Steuererklärung – was muss ich wissen?

Freiwillige Steuererklärung – soweit gesetztlich nicht verpflichtet!

Eine freiwillige Steuererklärung kann abgegeben werden, wenn Sie nicht nach Gesetzen dazu verpflichtet sind, diese dem Finanzamt einzureichen. Sollte bei Ihrer freiwilligen Steuererklärung eine Nachzahlung raus kommen, so dürfen Sie die freiwillige Steuererklärung sogar zurücknehmen. Wenn Sie im Laufe eines Jahres geheiratet haben, arbeitslos geworden sind,  hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hatten, so könnte dies zu einer Steuererstattung führen. Es lohnt sich in diesen Fällen auf jeden Fall eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Den keiner will auf eine Steuererstattung verzichten oder?

Wann muss die freiwillige Steuererklärung spätestens abgegeben werden?

Auch eine freiwillige Steuererklärung hat eine Abgabefrist. Diese beträgt vier Jahre. Bitte lassen Sie sich nicht zu lange Zeit damit, denn sonst könnte es zu spät sein. Bezüglich der Abgabefrist einer freiwilligen Steuererklärung gab es lange ein hin und her, nun hat das BFH vier Jahre bestätigt.

Steuererklärung bei Nachzahlung zurücknehmen aber wie?

Sie haben Ihre Steuer gemacht und abgegeben. Dabei wurden bestimmte Werbungskosten oder andere Ausgaben nicht berücksichtigt und es kam plötzlich eine Steuernachzahlung raus. Jetzt haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats den Einspruch beim Finanzamt einzulegen und Ihre freiwillige Steuererklärung zurückzunehmen. Das Finanzamt kann von Ihnen keine Steuernachzahlung in so einem Fall verlangen. Sie sollten jedoch die Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit die Steuernachzahlung gar nicht geleistet werden muss.

Arbeitgeber hat falsche Angaben gemacht – kein Zurücknehmen der freiwilligen Steuererklärung möglich

Hat der Arbeitgeber bei Ihnen eine falsche Steuerklasse oder den Kinderfreibetrag nicht richtig angegeben und diese hat sich günstig für Sie ausgewirkt, so können Sie die freiwillige Steuererklärung leider nicht mehr zurücknehmen.

Also wenn der Arbeitgeber den Fehler gemacht hat oder Sie haben vergessen die Lohnsteuerklasse oder den Kinderfreibetrag beim Finanzamt zu ändern, dann ist keine Rücknahme der freiwilligen Steuererklärung möglich.


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