Geld zurück vom Fiskus holen - so klappt es! -

Geld zurück vom Fiskus holen – so klappt es!

besten steuertipps

Geld zurück vom Fiskus holen

Holen Sie ihr schwer verdientes Geld zurück.

Lassen Sie den Fiskus nicht zu viel Steuern von Ihnen kassieren und holen Sie ihr Geld zurück. Anzeige
Lassen Sie sich über die besten Steuertipps informieren und versuchen Sie alle mögliche und abzugsfähige Kosten anzusetzen.

  • Der Fiskus unterstützt sogar bei privaten Ausgaben wie z. B. „haushaltsnahen Dienstleistungen“, Kinderbetreuungskosten, handwerkliche Tätigkeiten, beim Umzug, Alleinerziehende, bei Unterhaltzahlungen oder auch Brand, Diebstahl oder Hochwasser.

Es gibt viele Möglichkeiten, die geltende Höchstbeträge auszuschöpfen, um Geld zurück vom Fiskus erhalten zu können.

Wann kann ich Geld zurück holen?

Sie können nur dann ihr Geld zurück holen, wenn Sie vorher Steuern gezahlt haben.

  • Wenn Sie Steuern gezahlt haben, so können Sie durch Abgabe einer Steuererklärung, die zu viel gezahlte Steuer wieder zurück holen.

Selbstverständlich bringt nicht jede Steuererklärung immer Geld zurück, jedoch durch Ausschöpfung möglicher Höchstbeträge, kann dies in vielen Fällen ermöglicht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen eines Haushaltes absetzen

Sie haben Geld für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B. Gärtner oder Hausreinigung ausgegeben.

  • Hier können sie sich ein Teil des Geldes durch Abzug von 20 Prozent dieser Kosten wieder zurück holen.

Maximal gibt es hierfür einen Abzug von der Steuer als Steuerermäßigung i. H. v. 4.000 Euro, wenn diese Tätigkeit nicht durch Minijob im Haushalt sondern andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse wie z. B. Anstellung im Privathaushalt oder Tätigkeiten, die keine Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen darstellen, erfolgt sind.

Handwerkerleistungen von der Steuer abziehen und Geld zurück holen

Die Hanwerkerleistungen können auch in Höhe von 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden aber maximal jedoch 1.200,00 Euro.
Sie können die Aufträge zwischen den Jahren, so schieben, dass der Rest evtl. im nächsten Jahr abgezogen werden kann und nicht verloren geht.

Die Handwerkerleistungen können der Schornsteinfeger, Wartung von Haushaltsgeräten auch PC natürlich, Verputz- und Malerarbeiten oder sonstige Hausreparaturen sein.

Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis ansetzen und Geld zurück holen

Auch bei den Kosten für eine Haushaltshilfe, die sie in ihrem Haushalt eingestellt, unterstützt sie der Fiskus und ermöglicht ihnen einen Abzug i. H. v. 20 Prozent der tatsächich gezahlten Kosten jedoch maximal 510,00 Euro pro Jahr.

Kinderbetreuungskosten geltend machen

Sie haben Geld für die Kinderbetreuung ihres noch nicht 14 jährigen oder behinderten  Kindes ausgegeben und wissen nicht, ob diese Kosten irgendwo bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können?

Diese Kosten können Sie auf jeden Fall als Kinderbetreuungskosten i. H. v. zwei Drittel des gezahlten Geldes maximal jedoch 4.000,00 Euro vom Einkommen abziehen.

Umzug aus beruflichen Gründen – Kosten und Pauschalen geltend machen

Pro Umzug steht einer ledigen Person für sonstige Kosten pauschal 695,00 Euro. Verheiratete erhalten dabei 1.390,00 Euro ebenfalls pauschal für den aus beruflichen Gründen erfolgten Umzug. Neben den festen Pauschalen gibt es noch Familienzuschlag pro weitere Person i. H. v. 306,00 Euro.

Neben den Pauschalen können auch tatsächlich entstandene Kosten für Makler,  Wohnungsinserate, Wohnungssuchefahrten, Umzugsfirma oder Mietwagen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen und Geld zurück fordern

Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt und es wohnt keine andere volljährige Person wie z. B. Lebenspartner in ihrem Haushalt, so können Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen.

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt pro Jahr 1.308,00 Euro.

Gerade alleinerziehende Mütter brauchen mehr Unterstützung und Geld zurück vom Fiskus.

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige

In so einem Fall können Sie 8.130,00 Euro von ihrem Einkommen abziehen. Neben diesem Betrag können auch noch die übernommenen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.

Wichtig:

  • Hatte der Angehörige nach Abzug von den übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ein Einkommen von mehr als 624,00 Euro, so wird der übersteigende Betrag von dem Höchstbetrag bzw. vom gezahlten Unterhalt wiederum abgezogen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, wie sie hier den Höchstbetrag ausschöpfen können, um eine Steuerersparnis zu erreichen und ihr Geld zurück zu erhalten.

Hausratverlust durch Brand, Hochwasser oder Diebstahl – Geld zurück

Haben Sie ihren Haushalt durch Diebstahl, Hochwasser oder Brand verloren und die Hausratversicherung hat Ihnen dabei nicht alles erstattet, so besteht die Möglichkeit vom Fiskus einen Teil davon zurück zu erhalten.

Diese Art von Kosten zählen zu außergewöhnlichen Belastungen.

Wichtig:

  • Ohne einer abgeschlossenen Hausratversicherung erhalten Sie kein Geld zurück.

Informieren Sie sich und sparen Sie hierdurch bares Geld, in dem sie alle möglichen Höchstbeträge ausschöpfen und den Fiskus bei ihren Ausgaben beteiligen lassen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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