Gemeinsame Veranlagung oder doch getrennte Steuer?

Gemeinsame Veranlagung oder doch besser getrennt?

Oft ist die gemeinsame Veranlagung günstiger aber nicht immer.

Soll eine gemeinsame Veranlagung oder doch besser einzeln erfolgen?  Diese Frage stellen sich viele Paare vor und nach Ihrem Hochzeitstag. Jedoch sollte man viele Details beachten und auch wissen, um richtige Wahl zu treffen und wirklich Steuern zu sparen.

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Muss das Finanzamt bei Ehegatten eine gemeinsame Veranlagung durchführen?

  • Nein, die Ehegatten können auch eine getrennte Veranlagung beantragen. Die Ehegatten haben somit ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.

Wann wird fast immer bei Ehegatten eine gemeinsame Veranlagung durgeführt?

  • Treffen die Ehegatten keine Wahl, dann führt das Finanzamt immer eine Zusammenveranlagung durch. Es ist immer dann der Fall, wenn die Ehegatten keine Veranlagungsart gewählt haben.

Was soll man beachten, um eine richtige Entscheidung zu treffen?

  • Man sollte eine Vergleichsberechnung vornehmen. In dem man z. B. zunächst eine Berechnung der Steuer bei gemeinsame Veranlagung und dann bei getrennter Veranlagung durchführt.
  • Dort wo die Steuererstattung höher oder die Steuernachzahlung geringer ist, ist somit günstiger für das Paar. Die Vergleichsberechnung kann man über Elster oder auch über Steuer-Rechner online im Internet vornehmen.

Was passiert wenn einer der Ehegatten Einzelveranlagung beantragt?

  • Beantragt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, so wird auch Einzelveranlagung für beide Ehegatten durchgeführt. Durch die Abgabe der Steuererklärung wird die Wahl getroffen.

Wann lohnt sich den die Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung?

  • Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich oft, wenn beide Ehegatten unterschiedlich verdienen und somit das Einkommen eines Ehegatten z. B. hoch und des anderen Ehegatten niedrig ausfällt.
  • Andersfalls ist oft die getrennte Veranlagung sinnvoller, jedoch bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine Vergleichsberechnung vornehmen. Hier entstehen Steuervorteile Heirat.

Was passiert bei einer Zusammenveranlagung?

  • Das von beiden Ehegatten verdiente Geld wird bei der gemeinsamen Veranlagung zusammengerechnet und somit beiden Ehegatten gemeinsam zugerechnet.
  • Beide Ehegatten werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, wie eine Person behandelt (Steuerpflichtiger).
  • Nutzen  Sie den Steuer-Rechner, um herauszufinden, was für Sie einGemeinsame Veranlagung oder doch besser getrennt? optimales und zufriedenstellendes Ergebnis bringt.

Müssen Ehegatten eine Steuererklärung abgeben?

  • Die Antwort auf diese Frage hängt von der Steuerklasse der Ehegatten ab, sowie von deren Einkommen.
  • Haben die Ehegatten die Steuerklassenkombination 4/4  gewählt und sind beide angestellt und haben keine weiteren Einkünfte und es liegt sonst keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung vor, so müssen diese keine Steuererklärung abgeben.
  • Haben die Ehegatten die Steuerklassenkombination 3/5 beantragt, so sind diese verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Die Ehegatten sollten auf jeden Fall immer eine Steuerberechnung vornehmen, denn man sollte dem Fiskus bei einer Erstattung kein Geld schenken. Ob gemeinsame Veranlagung oder doch besser getrenn, entscheidet oft die Berechnung der Steuer

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 


2 comments on “Gemeinsame Veranlagung oder doch besser getrennt?

  1. Fabienne sagt:

    Toller Beitrag, hat uns beiden bei der Veranlagungsart sehr geholfen.
    Gruß
    Fabienne und Thomas

  2. Helga Schneider sagt:

    Hallo,

    ich und mein Mann haben vor kurzem geheiratet und fragen uns nun, welche Veranlagungsart für uns am Besten wäre? Wir verdienen ungefähr gleich und haben keine Kinder.

    Vielen Dank für die Antwort
    Grüße Helga und Olaf

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