Gewerbesteuer GmbH - Abzugsverbot verfassungsgemäß -

Gewerbesteuer GmbH – Abzugsverbot verfassungsgemäß

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Gewerbesteuer GmbH

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuer GmbH von der ermittelten Bemessungsgrundlage der GmbH abzuziehen, nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Gewerbesteuer GmbH und deren Entwicklung vor und ab 2008

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Grundsätzlich stellte die Gewerbesteuer bis zur der Neuregelung eine Betriebsausgabe dar und minderte eine längere Zeit den Gewinn einer GmbH.

  • Im Jahr 2008 wurde jedoch ein Gesetz beschlossen, durch welches gem. § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes die Gewerbesteuer nun keine Betriebsausgabe mehr darstellt.

Deshalb darf die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd abgezogen werden. Die Gewerbesteuer muss somit zu dem ermittelten Gewinn wieder hinzugerechnet werden.

Die Hinzurechnung führt zu einem höheren Gewinn und insgesamt auch zu höheren Steuern. Jedoch erfolgte doch ein Ausgleich durch die Senkung der Körperschaftsteuer bei GmbH´s.

Warum hat der Bundesfinanzhof bei der Gewerbesteuer GmbH so entschieden?

Der Bundesfinanzhof ist der Meinung, dass die mit dem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips bei GmbH´s nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt.

  • Vor dem Jahr 2008 betrug die Körperschaftsteuer 25 Prozent und die Gewerbesteuer  konnte als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Nun wurden durch die Neuregelung in 2008 steuerliche Entlastungen vorgenommen. Die Körperschaftsteuer wurde hierdurch auf 15 Prozent gesenkt.

  • Hier sieht der Bundesfinanzhof einen Ausgleich des Abzugsverbots der Gewerbesteuer GmbH und begründet sachlich hinreichend, die von ihm getroffene Entscheidung.

Um was für eine Gewerbesteuer GmbH ging es bei dem aktuellen Urteil?

Eine GmbH hat gegen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer geklagt, weil diese mehrere gepachtete Tankstellen hat und wegen den hohen Pachaufwendungen viel Gewerbesteuer zahlen muss.

  • Die Klage blieb bisher erfolgslos.

Natürlich führte die Neuregelung bei bestimmten GmbH´s zu einer erhöhten Zahlung der Gewerbesteuer aber insgesamt ist diese mit dem Grundgesetz vereinbar und muss somit erstmal hingenommen werden, solange keine andere Entscheidung durch den Bundesfinanhof getroffen wird.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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