Grenzgänger Frankreich Rente wird einfacher besteuert -

Grenzgänger Frankreich Rente wird einfacher besteuert

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Grenzgänger Frankreich

Für Grenzgänger Frankreich wird die Rente nun einfacher dank dem geänderten deusch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen besteuert.

Was steckt dahinter für Rentner Grenzgänger Frankreich und welche Erleichterungen trifft die Rentner?

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Die Änderung bringt einige Erleichterungen für die Rentner aus Frankreich/Deutschland mit, weil die Rente künftig ab 2016 einfach am Wohnort besteuert werden kann.

  • Dies befreit viele Rentner Grenzgänger Frankreich von unnötigen Lasten, die bisher hingenommen werden müssten.

Wann wurde die Änderung und von wem vorgenommen?

Am 31. März 2015 haben sich der Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Amtskollege Michel Sapin zusammen gesetzt und das geänderte deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

  • Durch das Zusatzabkommen wird insbesondere die Besteuerungssituation für viele Rentner Grenzgänger Frankreich einfacher dadurch, dass die Rente an ihrem Wohnort künftig besteuert wird.

Ca. 70.000 Grenzgänger im Osten Frankreichs sind laut Michel Sapin davon betroffen. Nun führt die Änderung dazu, dass die Besteuerung der Rente nur am Wohnort der Rentner erfolgt.

  • Nun müssen diese Rentner keinen aufwendigen Verwaltungsaufwand mehr betreiben.

Die künftig gezahlte Rente aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung wird bei Rentner Grenzgänger Frankreich auch in Frankreich besteuert. Das gleiche gilt für den umgekehrten Fall.

  • Weiterhin kommt es durch das Zusatzabkommen zu einem Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des deutsch-französischen DBA.

Die Mehreinnahmen, welche durch Frankreich eingenommen werden, sollten durch einen Fiskalausgleich an Deutschland wieder zurück gezahlt werden.

  • Von den Mehreinnahmen im Grenzgängerfällen werden insbesondere die Bundeslänger Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg profitieren.

Durch das Zusatzabkommen wird das bisher geltende deutsch-französische DBA in vielen weiteren Punkten revidiert und an den aktuell geltenden OECD-Standard sowie auch an die momentane Lage zwischen Deutschland und Frankreich angepasst.

Damit das Zusatzabkommen in Kraft treten kann, muss noch nach der Unterzeichnung eine Ratifikation auf beiden Seiten erfolgen.

Ab wann tritt das Zusatzabkommen zwischen Deutschland und Frankreich in Kraft?

Geplant ist dieses Zusatzabkommen ab dem Jahr 2016 bereits zu verwenden.

Somit können die Rentner Grenzgänger Frankreich und Deutschland ab dem Jahr 2016 aufatmen und keinen Verwaltungsaufwand zwecks Besteuerung ihrer Rente betreiben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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