Grundstücksleistungen auch bei Vermietung eines Hausbootes?

Grundstücksleistungen – Vermietung eines Hausbootes zählt dazu

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Grundstücksleistungen

Bei dauerhaften Vermietung eines Hausbootes liegen Grundstücksleistungen vor. Wie ist es bei der Umsatzsteuer, wenn das Boot teilweise privat und auch betrieblich genutzt wird?

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Wird eine Leistung erbracht, so muss diese umsatzsteuerrechtlich korrekt geprüft und zugeordnet werden.  Das Umsatzsteuergesetz ist so aufgebaut, dass eine Prüfung anhand von Gesetzen bereits in richtiger Reihenfolge erfolgen kann.

Welche Leistungen können vorliegen?

Es gibt dabei zwei Arten von Leistungen: die Lieferungen und sonstige Leistungen.

Wohin gehören die Grundstücksleistungen?

Bei einer Vermietung des Hausbootes, welches fest mit dem Ufer und einer Steganlage sowie mit den Versorgungseinrichtungen verbunden ist, liegt eine Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken und somit sonstige Leistung vor.

Wie werden die Grundstücksleistungen steuerlich zugeordnet und was ist mit der Umsatzsteuer

Zunächst wird die Unternehmereigenschaft geprüft.

  • Die Ermittlung des Ortes von Grundstücksleistungen bestimmt der Ort, wo das Grundstück liegt. Liegt der Ort in Deutschland, so liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor.

  • Gerade die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei, wenn diese nicht nur kurzfristig erfolgt.
  • Aber unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer für den betrieblichen Teil der Vermietung auf die Steuerbefreiung verzichten.
  • Der Verzicht auf Steuerbefreiung wird bei der Umsatzsteuer oft als Option bezeichnet.
  • Die Vermietung gehört zu den Teilleistungen.
  • Der Verzicht auf Steuerbefreiung kann nur für den betrieblichen Teil der Vermietung unter allen anderen Voraussetzungen beantragt werden.

Wie muss die Grundstücksleistung aufgeteilt werden, wenn diese teilweise private und betriebliche Vermietung betrifft?

Bei einer gemischten Vermietung muss eine Aufteilung der Grundstücksleistungen nach Quadratmetern erfolgen.

  • Sollte die Miete für den betrieblichen Bereich höher als für den privaten  pro m² ausfallen, so könnte evtl. eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel geprüft werden.

Wann macht der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksleistungen Sinn?

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung macht in der Regel nur Sinn, wenn man hohe Vorsteuerbeträge durch teure Reparaturen usw. vom Finanzamt erstattet haben möchte.

Jede Leistung muss genau geprüft werden, damit man feststellen kann, ob tatsächlich eine Grundstücksleistung vorliegt. Die Vorteile einer Steuerbefreiung im Vermietungsfall müssen auch im Vorfeld abgewogen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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