Gutschrift erstellen aber Pflichtangaben beachten

Gutschrift erstellen aber was muss drin stehen?

gutschrift schreiben

Gutschrift erstellen

Sie möchten eine Gutschrift erstellen und wissen nicht, welche Angaben unbedingt drin sein sollten und somit gesetzlich vorgeschrieben sind?

Um eine Gutschrift erstellen zu können, sollte man wissen, um was es sich eigentlich bei einer Gutschrift handelt.

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  • Für eine Gutschrift gibt es Pflichtangaben wie bei einer Rechnung und eine Gutschrift ist im Grunde nichts anderes als eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt.

Werden gesetzliche Pflichtangaben berücksichtigt, so können Sie ganz sicher eine Gutschrift erstellen.

Wann dürfen Sie eine Gutschrift erstellen?

  • Eine Gutschrift darf in der Regel nur erstellt werden oder wird tatsächlich rechtlich nur wirksam, wenn beide Geschäftspartner das wollen und dem Gutschriftverfahren zustimmen.
  • Ist ein Geschäftspartner nicht mit dem Gutschriftverfahren einverstanden, so muss eine andere Regelung getroffen werden und es dürfen keine Gutschriften erstellt werden.
  • Eine Gutschrift darf nur die Person erstellen, die Unternehmer ist aber jedoch keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und somit die Umsatzsteuer ausweisen darf.
  • Eine Privatperson darf keine Gutschrift schreiben.

Welche Pflichtangaben muss eine Gutschrift enthalten?

  • Da es sich bei einer Gutschrift um eine Rechnung handelt, gelten hier die gleichen Pflichtangaben, wie bei Rechnungen auch.
  • Die Vorsteuer darf nicht gezogen werden, wenn einer der folgenden Punkte nicht berücksichtigt werden.

Pflichtangaben bei Gutschriften

Sie möchten eine Gutschrift schreiben?

Folgende Angaben müssen drin enthalten sein:

1. Name und Adresse des Leistenden

2. Name und Adresse des Leistungsempfängers

3. die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

4. das Rechnungsdatum

5. fortlaufende Rechnungsnummer

6. Menge und Bezeichnung der Lieferware oder Art und Umfang der Leistung

7. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (ist das Rechnungsdatum gleich dem Lieferdatum, so muss das Lieferdatum auch gesondert ausgewiesen werden)

8. Entgelt gemeint ist hier der Nettobetrag, dieser sollte getrennt neben dem Steuerbetrag und dem Bruttobetrag angegeben werden

9. angewendeter Steuersatz

10. Umsatzsteuerbetrag, der auf den Nettobetrag drauf gerechnet wird oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung (besonders bei Kleinunternehmerregelung)

Da eine Gutschrift nichts anderes als eine Rechnung ist, sollten Sie die gleichen Pflichtangaben beachten und auch bei Gutschrieft schreiben auch berücksichtigen

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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