Häusliches Arbeitszimmer absetzen - anteilige Kosten -

Häusliches Arbeitszimmer absetzen – anteilige Kosten

arbeitszimmer bei den einkünften aus vermietung und verpachtung

Häusliches Arbeitszimmer absetzen

Können Sie nur dann die anteilige Kosten für häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn das Zimmer fast ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke verwendet wird?

Jeder Steuerzahler kann unter bestimmten Voraussetzungen sein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn dieses hauptsächlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.Fraglich ist jedoch, ob ein anteiliger Ansatz bzw. trotz Aufteilung der Kosten entsprechend der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers möglich ist?

Anzeige

Momentan ist der Große Senat des Bundesfinanzhofes mit dieser Frage beschäftigt und muss diesbezüglich eine eigene Entscheidung treffen.

Häusliches Arbeitszimmer absetzen – wie wurde bis jetzt bei anteiligem Ansatz entschieden?

Geklagt hat der Bewohner eines Einfamilienhauses, wo ein mit entsprechender Möbel wie Schreibtisch, Büroschränken und Regalen sowie einem PC ausgestattetes häusliches Arbeitszimmer vorhanden war.

  • Sein Arbeitszimmer nutzte der Kläger für die Verwaltung seiner vermieteter Mehrfamilienhäuser. Deshalb setzte der Kläger die anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an.

Das Finanzamt lehnte den Abzug dieser Kosten ab. Da es sich hier um sog. gemischte Kosten handelt, die nach gesetzlicher Regelung gem. § 4 Abs. 5. S. 1 Nr. 6b des EStG nicht abgezogen werden können.

  • Das Finanzgericht hat festgestellt, dass der Kläger tatsächlich nachgewiesen hat, dass das häusliche Arbeitszimmer zu 60% zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wurde.

Deshalb entschied der Finanzgericht, dass der Kläger die 60% der angefallenen Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen kann.

Das Aufteilungs- und Abzugsverbot ist demzufolge nicht auf das häusliche Arbeitszimmer anzuwenden.

Der IX. Senat folgte dem Finanzgericht auch.

Häusliches Arbeitszimmer absetzen – was folgt nun jetzt bei anteiliger Nutzung?

Nun muss der Große Senat auftreten und seine Entscheidung über diesen Fall treffen, weil er von seinem Senat des Bundesfinanzhofes angerufen wurde.

  • Das ist hier notwendig, weil bereits ein anderer Senat bisher in solchen Fällen anders entschieden hat.

Eine verbindliche Entscheidung wird nun durch den Großen Senat erfolgen.

Es ist empfehlenswert solche Fälle durch Einlegung eines Einspruches offen zu halten, um evtl. später die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei der Steuer doch noch geltend machen zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.