Handwerkerleistung absetzen – bares Geld sparen -

Handwerkerleistung absetzen – bares Geld sparen

handwerkerleistung im haushalt

Handwerkerleistung absetzen

Reine Handwerkerleistung absetzen und dabei bares Geld sparen.

Zu beachten ist, dass Sie nicht  das verwendete Material sondern nur die Handwerkerleistung absetzen können.

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Wie spare ich bares Geld durch Handwerkerleistung absetzen?

Das geht in dem Sie die Handwerkerleistung bei ihrer Steuererklärung angeben.

  • Sobald Sie die Handwerkerleistung angegeben haben, werden 20 % max. jedoch 1.200 Euro von der Steuer abgezogen.

Wichtige Voraussetzung Handwerkerleistung im Haushalt und was bedeutet das?

Laut Finanzverwaltung verstand man bisher unter „im Haushalt“, in der privaten Wohnung, im Haus, Zubehörräumen oder im Garten.

  • Es sind handwerkliche Tätigkeiten als Handwerkerleistung gemeint, die im Haushalt und nicht für den Haushalt absetzbar.

Auch das Finanzgericht München war bislang der gleichen Meinung, dass nur der Teil der Leistung von der Steuer abgezogen werden kann, der im Haushalt und nicht in einer Werkstatt erbracht wurde.

  • Da alle das, was bislang in der Werkstatt erledigt wurde, den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Handwerkerleistung nicht entsprach.

Was bedeutet nach der neuen Rechtsprechung nun „im Haushalt“ bei Handwerkerleistung absetzen?

Nach der neuen Rechtsprechung können auch die Handwerkerleistungen, die nicht auf dem eigenen Grundstück sondern z. B. auf dem öffentlichen oder fremden Grund erfolgt sind, abgesetzt werden.

  • Weiterhin ist davon zu verstehen, dass nicht nur die Handwerkerleistungen „im Haushalt“ sondern auch für den Haushalt begünstigt sind und somit steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz sind z. B. begünstigt. Die Kosten für solche Leistungen können in voller Höhe und nicht nur anteilig von der Steuer abgezogen werden.

Angabe bei der Steuererklärung der vollen Kosten

Bei der Steuererklärung sollten die kompletten Kosten, sowohl der Teil, der in der Werkstatt und somit außerhalb des Haushaltes jedoch für den Haushalt erbracht wurde als auch im Haushalt, angegeben werden.

  • Ob die Leistung im Haushalt oder außerhalb des Haushaltes erfolgt ist, wird wohl bald nicht mehr so entscheidend sein, sondern eher für den Haushalt.

Es ist somit sinnvoll die kompletten Kosten für Handwerkerleistung anzugeben und bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt sich auf die aktuellen Urteile zu beziehen.

  • Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die Kosten für den Austausch einer Haustür, die ziemlich renovierungsbedürftig war, die teilweise in der Werkstatt renoviert und im Haus montiert wurde, insgesamt begünstigt sind. Dabei gehörte die Haustür einer Wohnung, die eigengenutzt wurde.

Sollte also das Finanzamt Ärger machen und die Kosten kürzen wollen, so verweisen Sie auf die aktuelle Entscheidung des Finanzgerichtes München.

Über Eure Meinungen oder Ergänzungen zum Thema „Handwerkerleistung absetzen“ im Kommentarfeld freue ich mich.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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