Kann Arbeitnehmer die Zweitwohnung steuerlich absetzen? -

Kann Arbeitnehmer die Zweitwohnung steuerlich absetzen?

Doppelte Haushaltsführung geltend machen und Zweitwohnung steuerlich absetzen!

Hat ein Arbeitnehmer zwei Wohnungen, so kann er einige Kosten für die Zweitwohnung steuerlich absetzen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen.

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  • Damit ein Arbeitnehmer die Kosten der zweiten Wohnung sowie Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzten kann, sollte eine doppelte Haushaltsführung vorhanden sein.
  • Dabei sind Werbungkosten  alle Kosten, die mit der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zusammenhängen.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

1) Gründung zweier Haushalte aus beruflichen Anlass (zwei  Wohnungen), dabei spielt es  keine Rolle aus welchem Grund die Wohnungen weiter beibehalten werden

2)Wohnen an dem Ort, wo man die Arbeitsstelle hat

3) Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes. 

 

Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes:

  • Eigenen Hausstand führen heißt sich persönlich oder finanziell dran beteiligen und mitbestimmen.
  • Der eigene Hausstand wurde durch sämtliche BFH-Urteile und BFH-Schreiben bestätigt oder abgelehnt. Dieser Punkt muss immer genau geprüft werden, weil die Finanzverwaltung hier bereits viele Anhaltspunkte für die Anerkennung oder Ablehnung hat.
  • Hier habe ich ein Beispiel, wann kein eigener Hausstand vorliegt:
  • Single bewohnt unentgeltlich eine Wohnung bei den Eltern und erledigt dafür Haushaltsarbeiten. Dieser bestimmt bei der Haushaltsführung nicht mit und ist somit in einen fremden Haushalt eingegliedert. Bitte beachten Sie, dass jeder Sachverhalt von der Finanzverwaltung ganz genau überprüft wird. Dabei wird ein abweichender Fall schon anders behandelt.
  • Hinweis:
  • Später hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass das Aufkommen für die Kosten des Haushalts ein besonders gewichtiges Indiz für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung sei, jedoch stellt dieses auf keinen Fall eine zwingende Voraussetzung dar. Die Kosten des Haushalts können durch andere Umstände ersetzt werden.

Folgende Kosten können als Werbungkosten bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung von den Einnahmen abgezogen werden:

1. angemessene Unterhaltskosten der Zweitwohnung am Beschäftigungsort z. B. Miete (die Wohnung darf dabei max. 60 qm sein)

2. Umzugskosten,

  • Hinweis: Beachten Sie bitte, dass wenn Ihnen die Umzugskosten für das Wegverlegen des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort in die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes entstehen, nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

3. Familienheimfahrten, also die Fahrten vom Beschäftigungsort zu der Wohnung, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Hier darf allerdings nur die Hinfahrt für 0,30 Cent pro km angesetzt werden.

4. Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate

Liegt bei Arbeitnehmer mit zwei Wohnungen eine doppelte Haushaltsführung vor, so kann dieser die Kosten für die Zweitwohnung steuerlich absetzen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 
 
 
 
 
 
 

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