Kassen-Nachschau - was darf das Finanzamt? -

Kassen-Nachschau – was darf das Finanzamt?

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Kassen-Nachschau – was darf das Finanzamt?

Was versteht man unter Kassen-Nachschau und darf das Finanzamt unangekündigt eine Kassenprüfung vornehmen?

Was müssen Sie bei Kassen-Nachschau unbedingt beachten und wo kann das Finanzamt plötzlichauftauchen und was darf es eigentlich?

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Kassen-Nachschau – Was steckt dahinter?

Die Kassen-Nachschau ist eine Art kurze und unangekündigte Kassenprüfung. Es ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Richtigkeit der Kassenaufzeichnungen.

  • Dabei wird geprüft, ob die Kassendaten korrekt in die Buchführung übernommen werden.

Es erfolgt somit eine Überprüfung auf Ordnungsmäßigkeit der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.

Auch elektronische Kassensysteme, Registrierkassen, offene Ladenkasse und App-Systeme unterliegen der Kassen-Nachschau. Davon betroffen sind auch Taxameter und Wegstreckenzähler bei Taxen.

Kassen-Nachschau – was darf das Finanzamt eigentlich?

Nun steht ein Finanzbeamter in Ihren Geschäftsräumen und möchte von Ihnen dies und das aber wie gehen Sie damit um und was darf er eigentlich von Ihnen verlangen?

Die Kassen-Nachschau darf ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Betriebsprüfung jederzeit während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten vom Finanzamt vorgenommen werden.

  • Aber Wohnräume also private Räume dürfen ohne Ihre Zustimmung nur in äußerstem Notfall, wie z. B. wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist und so weiter betreten werden.

Der Prüfer darf Aufzeichnungen, Bücher und Organisationsunterlagen im Rahmen der Kassenprüfung verlangen. Sie sind auch verpflichtet Auskünfte zu erteilen, wenn das Finanzamt Informationen von Ihnen benötigt.

Weiterhin darf das Finanzamt auch den sogenannten „Kassensturz“ verlangen.

Was ändert sich bei der Kassen-Nachschau ab 2020?

Ab dem Jahr 2020 darf das Finanzamt auch die elektronischen Aufzeichnungssysteme jederzeit prüfen.

  • Die Kassen-Nachschau ist keine Betriebsprüfung und darf unangekündigt durchgeführt werden.

Ein Durchsuchungsrecht wird durch die Kassen-Nachschau nicht gewährt. Sollte jedoch der Prüfer bei der Kassen-Nachschau feststellen, dass eine Betriebsprüfung notwendig ist, so kann er ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Betriebsprüfung übergehen.

Darf das Finanzamt auch außerhalb der Öffnungszeiten kommen?

Das geht nur, wenn im Betrieb noch oder schon gearbeitet wird.

Andernfalls ist eine Kassen-Nachschau nicht zulässig.

Darf der Prüfer ohne sich auszuweisen Bücher und weitere Unterlagen verlangen?

Sobald der Prüfer von Ihnen elektronische Aufzeichnungen oder Daten, Bücher oder andere Organisationsunterlagen sowie Auskünfte verlangt, die ihren Kunden nicht zugänglich sind, so sollten Sie nach dem Ausweis fragen, bevor Sie etwas davon zur Verfügung stellen.

  • Auch wenn Sie persönlich nicht vor Ort sind aber ihre Mitarbeiter, darf der Prüfer auch von diesen Informationen verlangen, die Zugriff auf die Kasse haben. Jedoch sollten Ihre Mitarbeiter bevor Sie etwas machen nach dem Ausweis des Prüfers fragen.

Die Mitarbeiter sind verpflichtet bei der Kassen-Nachschau mitzuwirken.

Eine Beobachtung der Kasse in den Geschäftsräumen, was der Öffentlichkeit ebenfalls zugänglich ist, darf vom Prüfer ohne Vorlage einen Ausweises erfolgen.

Daher ist bei Kassen-Nachschau Vorsicht geboten, so dass Sie ihre Rechte und Pflichten den Prüfern gegenüber kennen sollten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt des Vertrauens.

Mit besten Grüßen

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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