Kassenbuch finanzamtssicher führen – Vermeidung von teuren Fehlern

Kassenbuch finanzamtssicher führen – Vermeidung von teuren Fehlern

Besser sorgfältig das Kassenbuch führen als später nachzahlen

Wenn man verpflichtet ist ein Kassenbuch zu führen, so muss im Unternehmen die Kasse ordnungsgemäß geführt werden. Man sollte versuchen die Fehler zu vermeiden, in dem bereits kleine Unregelmäßigkeiten vermieden und die gesetzlichen Regelungen beachtet werden.

Die Kasse darf niemals im Minus sein. Denn kein Unternehmer kann mehr ausgeben als er eingenommen hat. Sollte sich nur vorübergehend ein Minusbetrag bei der Kassenbuchführung ergeben, sogar für einen Tag, so wurde das Kassenbuch nicht ordnungsbemäß geführt und dies führt bereits bei der Betriebsprüfung zu Schwierigkeiten.

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Wer ist verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?

Grundsätzlich sind alle buchführungspflichtigen Unternehmer verpflichtet eine Kasse zu führen, außer dem Einnahmen-Überschuss-Rechner, so entschied das Bundesfinanzhof.

Die Z-Bons sollten auf jeden Fall die Tagesendsummen enthalten.

Weiterhin sind folgende Angaben bei der Archivierung von Z-Bons sehr wichtig:

  1. Name des Unternehmers
  2. Datum und Uhrzeit des Abrufs
  3. Löschhinweis für den Tagesspeicher
  4. Bruttotageseinnahme
  5. Storni und Retouren
  6. Zahlungsweg

Alle Z-Bons sowie deren Programmänderungen sollten 10 Jahre aufbewahrt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Kassenbuch zu führen. Die Kasse kann manuell, elektronisch oder auch kombiniert erstellt werden.

Folgendes ist Pflicht und für ein finanzamtssicheres Kassenbuch sehr wichtig:  

Je Buchung muss ein Beleg mit fortlaufender Nummer 10 Jahre aufbewahrt werden

Der Soll- und Istbestand können verglichen werden

Die Durchzählung der Kasse erfolgt regelmäßig

Alle Geldbewegungen wurden erfasst, mögliche Fehler wurden nachvollziehbar korrigiert

Das Kassenbuch wurde ohne Leerzeile geführt

 

Besonders bei Gastronomie-Betrieben und auch im Einzelhandel muss auf die Führung der Kasse richtig geachtet werden. Treten nicht nachvollziehbare Fehler bei der Betriebsprüfung auf, so wird es teuer für den Unternehmer. Das Kassenbuch wird verworfen und die Einnahmen werden vom Betriebsprüfer geschätzt. Die Schätzungen fallen meistens höher aus, als die tatsächlichen Einnahmen waren.

Das Kassenbuch darf nicht manipuliert werden und alle Änderungen oder Korrekturen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wenn man auch die gesetzlichen Regelungen beachtet, dann kann nichts mehr schief gehen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

 

 

 

 

 


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