Kinder 2012 keine Prüfung der Einkünfte und Bezüge

Kinder 2012 keine Prüfung der Einkünfte und Bezüge

Änderung bei Kinder 2012

Bei Kinder 2012 gibt es viele Änderungen zu beachten. Hiermit weise ich alle darauf hin, dass die Neuregelung der Berücksichtigung von Kinder 2012 bei der Steuererklärung nicht ungedingt einfacher wird. Alle über 18. jährige Kinder 2012 müsste wie bisher ganz genau geprüft werden.

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Die Einkünfte und Bezüge fallen nicht ganz weg, wie sich die Neureglung so nennt. Denn nun liegt der Schwerpunkt in der Ausbildung des Kindes.

Es wird zwischen Erst- und Zweitausbildung unterschieden.

Es gibt auch schädliche Einkünfte, wenn das Kind über 20 Stunden pro Woche arbeitet und angestellt ist (Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit).

Alle anderen Einkunftsarten bleiben unschädlich.

Der vorherige Aufwand ist nun geblieben.

Man muss sich hier ganz genau informieren, um Kinder 2012 richtig berücksichtigen zu können.

Die Berücksichtigung eines über 18. jährigen Kindes wird weiterhin bestimmte Voraussetzungen erfüllen  müssen.

In der Praxis wird es erst mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2012 erkennbar, was die Neuregelung tatsächlich mit sich gebracht hat. 

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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