Kinderbetreuungskosten absetzen - was gilt bei drei Kindern unter 4? -

Kinderbetreuungskosten absetzen – was gilt bei drei Kindern unter 4?

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Kinderbetreuungskosten absetzen

Wie können Eltern ihre Kinderbetreuungskosten absetzen, wenn diese drei Kinder, die noch nicht vier Jahre alt sind, haben?

Auch bei drei Kindern können die Eltern grundsätzlich nur die Kinderbetreuungskosten absetzen, die im Einkommensteuergesetz geregelten Voraussetzungen erfüllen.

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Es können somit keine Abweichungen in solchen Fällen vom Gesetz gemacht werden.

Die Kinderbetreuungskosten können nur begrenzt zum Abzug gebracht werden. Höherer Betrag bzw. volle Kosten als im Einkommensteuergesetz geregelt können und dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht abgezogen werden.

Um was ging es eigentlich bei dem Urteil?

Geklagt haben zusammenlebende Ehegatten, die drei Kinder unter vier Jahre im Jahr 2008 hatten. Der Ehemann war selbständig und hatte Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

  • Die Ehefrau bzw. die Klägerin ist Ärztin und hatte keine Einkünfte.

Die Eheleute machten im Jahr 2008 zahlreiche Kosten für die Frembetreuung wie auch Au-Pair-Aufwendungen geltend.

  • Dabei wollten Sie die Au-Pair-Kosten in voller Höhe geltend machen und nicht so, wie es bei gesetzlichen Vorschriften eigentlich geregelt ist. Denn nach dem geltenden Recht waren diverse Kosten gar nicht abzugsfähig, weil nicht alle Voraussetzungen für den Abzug der Kinderbetreuungskosten vorlagen.

Die Eltern waren beide nicht gleichzeitig berufstätig. Die Ehefrau war auch nicht in der Ausbildung oder krank. Das ist eigentlich der Punkt, warum der Abzug der Kinderbetreuungskosten bei Kindern unter 6 Jahre ohne dieser Voraussetzung gar nicht möglich war.

  • Das Finanzgericht hat die Vorgehensweise der Ehegatten bereits abgelehnt und der Bundesfinanzhof bestätigte dies mit seinem jetzigen Urteil.

Durch dieses Urteil wurde entschieden, dass die vorgesehenen Abzugsbeschränkungen bei Kinderbetreuungskosten im Streitjahr 2008 nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

  • Die Kinderbetreuungskosten für das älteste Kind konnten berücksichtigt werden.

Außerdem wurde noch darauf hingewiesen, dass ein Sozialausgleich nicht nur durch das Steuerrecht sondern auch durch die Regelung des Elterngeldes bzw. die Elternzeit erfolgt.

  • Das oben beschriebene Urteil bezieht sich auf das Streitjahr 2008.

Aktuell Kinderbetreuungskosten absetzen

Bitte beachten Sie, dass sich die Regelung der Kinderbetreuungskosten ab 2012 geändert hat und diese Voraussetzungen akuell nicht mehr vorliegen müssen, um Kinderbetreuungskosten absetzen zu können. Jedoch sind bei Altfällen zu beachten.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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