Klamotten spenden und von der Steuer absetzen -

Klamotten spenden und von der Steuer absetzen

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Klamotten spenden

Klamotten spenden gilt als Sachspende.

Können Sachspenden für Flüchtlinge, also Klamotten spenden, von der Steuer abgesetzt werden?

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Sachspenden für Flüchtlinge können eigentlich wie auch die Geldspenden von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch muss dabei klar sein, wie viel ihre Klamotten wert sind und ein Nachweis wird vom Finanzamt ebenfalls benötigt.

Klamotten spenden aber wo bekomme ich einen Nachweis dafür?

Wenn der Spender nicht weiß, was die Klamotten, die gespendet werden sollen, kosten, so kann er sich an die Secondhand-Läden wenden.

  • Diese können dabei helfen den Wert herauszufinden.

Steuerlich profitieren kann derjenige, der die Klamotten spenden möchte. Da beim Finanzamt nicht nur Geldspenden sondern auch Sachspenden an Flüchtlinge akzeptiert werden.

  • Dabei ist es wichtig den gemeinen Wert der Gegenstände bzw. den sogenannten Marktwert zu kennen und als Spende anzusetzen.

Dabei können nicht nur gebrauchte Klamotten sondern auch Decken, Schuhe oder Zelte gespendet werden.

  • Leider ist der Nachweis bei Sachspenden ziemlich aufwendig. Es gibt ja wie bei Geldspenden keinen Einzahlungsbeleg oder Online-Überweisung, die im Falle von Geldspenden als Nachweis ausreichen.

Damit die Sachspende an Flüchtlinge vom Finanzamt akzeptiert wird, benötigt man eine ordentliche Spendenquittung vom Verein oder gemeinnützigen Organisation, an die die Sachen gespendet werden.

Was muss auf der Sachspende für Flüchtlinge drauf stehen?

Die Spendenquittung sollte den Wert der Sache unbedingt enthalten. Deshalb ist es sinnvoll den Wert der Sache vorab zu ermitteln oder im Secondhandladen ermitteln lassen. Gerade die Secondhand-Läden können Ihnen den zu erwarteten Verkaufspreis für ihre Klamotten herausfinden und mitteilen.

  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit der Hilfe der Kaufbelege den aktuellen Preis zu ermitteln.

Dabei sollten die steuerlichen Abschreibungsregeln beachtet bzw. in Abzug gebracht werden.

  • Ganz wichtig ist der Zeitwert zum Verkauf der Ware. Die Kleidung hat in der Regel eine Nutzungsdauer von 2. Jahren.

Die Decken haben eine Nutzungsdauer zwischen vier und zehn Jahren.

Wer also Klamotten spenden möchte und steuerlich etwas davon haben möchte, muss ich um einen Nachweis der gespendeten Sachen bemühen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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