Kleinunternehmen anmelden - was muss ich tun? -

Kleinunternehmen anmelden – was muss ich tun?

kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmen anmelden

Kleinunternehmen anmelden und eine selbständige Tätigkeit starten.

Was muss man beachten, um korrekt ein Kleiunternehmen anmelden zu können?

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Kleinunternehmen anmelden – Erster Schritt

Um eine selbständige Tätigkeit starten zu können, muss zunächst eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt erfolgen.

  • Vor der Anmeldung muss jedoch klar sein, welche Tätigkeit oder Tätigkeiten genau ausgeübt werden sollen. Die Mitarbeiterin bei der Stadt wird danach fragen und deshalb muss es vorher gut überlegt sein, um alles Mögliche zu erfassen.

Gerade weitere Ergänzungen oder Änderungen kosten zusätzlich unnötiges Geld, welches für andere wichtige Dinge gerade am Anfang einer selbständigen Tätigkeit benötigt wird.

  • Als nächstes muss geklärt werden, ab wann das Gewerbe laufen soll. Das Datum des Beginns der selbständigen Tätigkeit kann sogar je nach Bundesland auch rückwirkend ausgewählt werden.

Es kommt drauf an, ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gegründet werden soll. Bestimmte Gesellschaftsformen zwingen Kraft Gesetzes eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und anschließend Jahresabschlüsse zu erstellen.

  • Daher sollen die Vor- und Nachteile einer Unternehmensform abgewogen und für das eigene Unternehmen die passende Unternehmensform gefunden werden.

Bei vielen Unternehmensformen spielt die Haftungsregelung eine große Rolle. Hier ist evtl. eine Existenzgründungsberatung notwendig, um von Anfang an mit dem ausgewählten Unternehmen richtig zu liegen.

Kleinunternehmen anmelden – Zweiter Schritt

Sobald die Anmeldung bei der Stadt erfolgt ist, muss ebenfalls auch eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Das zuständige Finanzamt befindet sich oft an dem Ort, wo das Gewerbe sich befindet.

  • In der Regel wird die Gewerbeanmeldung von der Stadt an die Finanzverwaltung weiter geleitet. Dies ist jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Sollte kein Schreiben vom Finanzamt kommen, so muss man selbst tätig werden und sich an das Finanzamt wenden.

In dem Fragebogen sind viele wichtige steuerliche Dinge anzugeben, u Kleinunternehmen anmelden zu können.

Dies macht oft nur Sinn, wenn für nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz pro Jahr generiert wird und keine größeren Anschaffungen erfolgen.

  • Werden Waren im EU-Ausland eingekauft, so enstehen dem Kleiunternehmer nur Nachteile, weil er keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann und dies zu Umsatzsteuernachzahlungen führt.

Kleiunternehmen anmelden bedeutet nicht automatisch Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen!

  • Bei Zweifelsfragen sollte der Steuerberater in Anspruch genommen werden, um Fehler und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Nachdem alle Anmeldungen erfolgt sind, kann die selbständige Tätigkeit gestartet werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG

 


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