Minijob im Privathaushalt bar zahlen und absetzen -

Minijob im Privathaushalt bar zahlen und absetzen

haushaltsnahes beschäftigungsverhältnis

Minijob im Privathaushalt

Minijob im Privathaushalt kann auch als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis von der Steuer abgezogen werden, wenn es bar gezahlt wird.

Aber was muss ich bei  Minijob im Privathaushalt doch nochbeachten?

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Somit kann auch Minijob im Privathaushalt bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn dieses über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren erfolgt und bar gezahlt wird.

Dr. Axel Troost von der Linke hat der Bundesregierung diese Frage gestellt und eine positive Antwort bekommen.

Wann kann ein Minijob im Privathaushalt als haushaltsnahe Dienstleistung trotz Barzahlung bei der Steuer berücksichtigt werden?

Die Voraussetzung für den Abzug der haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Rechnung und Zahlung per Überweisung also unbar.

Das Barzahlungsverbot gilt nicht für Minijob im Haushalt, welches über ein Haushaltsscheckverfahren abgerechnet wird.

Geregelt wird die Abzugssfähigkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen deren Nachweise und Bezahlung im § 35a des Einkommensteuergesetzes. In diesen Fällen wird keine Barzahlung vom Finanzamt akzeptiert.

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen dagegen, ist die Barzahlung nur zulässig, wenn diese über das Haushaltsscheckverfahren abgerechnet werden.

Zum Jahresende wird von der Knappschaft eine Bescheinigung mit allen gezahlten Beträgen erstellt, diese reicht als Nachweis für den Ansatz der Kosten für das Finanzamt aus.

Auf solchen Bescheinigungen stehen in der Regel der Zeitraum, der Lohn sowie der Arbeitgeberanteil und Pauschalsteuer drauf.
Legen Sie dem Finanzamt eine solche Bescheinigung vor, so können Sie ebenfalls von der Steuerermäßigung profitieren.

Das Haushaltsscheckverfahren kann über die Knappschaft angemeldet werden und bequem bei Minijob im Haushalt genutzt werden.
Ganz wichtig ist, dass nur solcher Minijob als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt werden kann, welches bei Ihnen im Haushalt durchgeführt wird.

Was kann ich bei Minijob im Privathaushalt max. ansetzen?

Pro Haushalt können 20 Prozent von den Kosten maximal jedoch ein Betrag i. H. v. 510,00 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Verschenken Sie der Finanzverwaltung kein Geld und setzen Sie auch Minijob im Haushalt bei Ihrer Steuer an und schöpfen Sie somit die möglichen Höchstbeträge aus.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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