Neue Ehrenamtspauschale 2013 gilt bereits ab 01.01.2013

Neue Ehrenamtspauschale 2013 gilt bereits ab 01.01.2013

übungsleiterfreibetrag 2013

Ehrenamtspauschale

Neue Ehrenamtspauschale 2013 gibt es bereits rückwirkend ab dem 01.01.2013.

Der Bundesrat hat höhere Ehrenamtspauschale 2013 gebilligt und somit die Arbeit für das Ehrenamt verstärkt und steuerlich entlastet.

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  • Der März hat viele gute Neuigkeiten für das Ehrenamt wie Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen mitgebracht.

Was steckt hinter der Ehrenamtspauschale 2013, welche Tätigkeiten fallen darunter?

  • Es fallen jede Art von Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen unter der Ehrenamtspauschale 2013.
  • Folgende Tätigkeiten können es sein:
  • Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Fahrdienst oder Reinigungsdienst von Eltern zu den Spielen von Kindern.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2013 und ab wann gilt diese?

  • Die Ehrenamtspauschale Verein war bisher in Höhe von 500 Euro steuerfrei und wurde somit bis 500 Euro bei der Steuer nicht mitberücksichtigt. Nun erhöht sich die Ehrenamtspauschale 2013 rückwirkend ab dem 01.01.2013 von 500 Euro auf 720 Euro.
  • Hiervon sollen nun ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger profitieren, die gerne sämtliche ehrenamtliche Tätigkeiten für das Ehrenamt erledigen und sich in diesem Bereich engagieren.

Ist die Ehrenamtspauschale 2013 auch sozialversicherungsfrei?

  • Die Ehrenamtspauschale 2013 ist nicht nur steuerfrei sondern auch bis zu 720 Euro auch sozialversicherungsfrei.

Was ist eine Übungsleiterpauschale und welche Tätigkeiten sind damit gemeint?

  • Zu der Übungsleiterpauschale zählen nebenberufliche Tätigkeiten für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisation.
  • Folgende Tätigkeiten kommen in Frage: Ausbilder, Pfleger behinderter, kranker oder alter Menschen, Ausbildungsleiter, Erzieher, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten sowie Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten und künstlerische Tätigkeiten.

Wie hoch ist der Übungsleiterfreibetrag 2013?

  • Die Übungsleiterpauschale 2013 hat sich auch ab dem 01.01.2013 rückwirkend von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht. Somit bleiben 2.400 Euro bei der Steuer unberücksichtigt und diese Einnahmen müssen somit nicht versteuert werden.
  • Die ehrenamtlich engagierten Menschen sollen auch von diesen Änderungen profitieren und für Ihre Mithilfe und Mühe mit einer höheren steuerfreien Einnahme belohnt werden.

Ist die Übungsleiterpauschale 2013 auch sozialversicherungsfrei?

  • Die Übungsleiterpauschale 2013 ist nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialversicherungsfrei.

Die ehrenamtlich engagierte Menschen können sowohl von der erhöhten Ehrenamtspauschale 2013 sowie der Übungsleiterpauschale rückwirkend ab dem 01.01.2013 profitieren und werden somit steuerfrei sowie sozialversicherungsfrei für ihre Mithilfe und Mühe belohnt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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