Reisekosten 2013 voll abziehen und Steuer sparen

Reisekosten 2013 bei der Steuer abziehen aber was?

Fahrkosten

Reisekosten 2013

Welche Reisekosten 2013 kann ich bei der Steuer geltend machen?

Informieren Sie sich jetzt und ziehen Sie alle möglichen Kosten als Reisekosten 2013 von der Steuer ab und verschenken Sie somit kein Cent an den Fiskus.

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Welche Kosten zählen zu den Reisekosten 2013?

  • Zu den Reisekosten gehören folgende Kosten:
  1. Fahrtkosten
  2. Verpflegungsmehraufwendungen
  3. Reisenebenkosten
  4. Übernachtungskosten.
  • Eine Voraussetzung für den Abzug dieser Kosten als Reisekosten 2013 ist, dass es sich bei der Reise um eine fast ausschließlich berufliche Auswärtstätigkeit handelt.

Welche Fahrtkosten können als Reisekosten 2013 bei der Steuer abgezogen werden?

1. Kosten für die Fahrten von der regelmäßigen Arbeitsstätte oder der Wohnung zur auswärtigen Einsatzstelle

2. Beim gleichen Arbeitgeber: Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Einsatzstätten oder innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebiets

3. Fahrten vom Hotel oder dem Übernachtungsort der auswärtigen Einsatzstelle zur auswärtigen Einsatzstelle

4. Kosten für die Zwischenheimfahrten von der auswärtigen Einsatzstelle nach Hause und zurück

5. Haben Sie keine regelmäßige Arbeitsstätte und müssen Sie an immer unterschiedlichen Arbeitsorten eingesetzt werden, so können Sie die Fahrten von der Wohnung zu diesen Arbeitsstätten als Reisekoten geltend machen (Einsatzwechseltätigkeit).

6. Fahrten vom Hotel oder dem Übernachtungsort der auswärtigen Einsatzwechselstelle zur auswärtigen Einsatzwechselstelle

7. Wurde im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit ein gleichbleibender Treffpunkt vereinbart, so sind die Fahrten im Rahmen dieser Tätigkeit als Reisekosten abzugsfähig.

Was ist für Verpflegung als Reisekosten 2013 bei der Steuer abzugsfähig?

  • Als Verpflegung kommen folgende Pauschalsätze in Frage:

0-8 Stunden                       0 Euro

8-13 Stunden                     6 Euro

14-24 Stunden                  12 Euro

24 Stunden                        24 Euro.

Was kann ich als Übernachtungskosten bei der Steuer angeben?

  • Die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel während der Reise gehört zu den Werbungskosten und mindern somit die Einnahmen. Hier sind die tatsächlich entstandene Kosten anzugeben.
  • Enthält die Übernachtungsrechnung auch die Kosten für das Frühstück, so müssen diese heraus gerechnet werden.

Welche Reisenebenkosten gelten als Reisekosten 2013?

  • Folgende Reisenebenkosten können als Reisekosten bei der Steuer berücksichtigt werden:

1. Kosten für Gepäck wie z. B. für den Transport, Aufbewahrung oder Versicherung

2. Telefongespräche über die Arbeitsthemen mit dem Chef, Telegramme oder Briefe an den Chef mit beruflichen Inhalt

3. Alle mögliche Gebühren für die Benutzung des Straßenverkehrs

4. Schadenersatzleistungen bei Arbeitsunfällen, hier muss jedoch feststehen, dass der Fahrer nicht alkoholisiert war

5. Kosten für den Diebstahl persönlicher Sachen

Ob Fahrkosten, Reisenebenkosten als auch die Übernachtungskosten alle müssen beruflich veranlasst sein und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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