Resturlaub verfällt oft am 31.03. des Folgejahres -

Resturlaub verfällt oft am 31.03. des Folgejahres

resturlaub verfällt nicht

Resturlaub verfällt

Übertragener Resturlaub verfällt in der Regel bereits am 31.03. des Folgejahres.

Schauen Sie sich ihr Urlaubskonto an und nehmen Sie Urlaub, bevor der Resturlaub verfällt.

Urlaub dient zu Erholungszwecken und sollte eigentlich noch in dem Jahr in Anspruch genommen werden in dem dieser entstanden ist.

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Jedoch haben oft viele Arbeitnehmer noch Resturlaub aus dem Vorjahr übrig und übertragen diesen in das nächste Jahr.

Wo ist es gesetzlich geregelt, dass Resturlaub bis zum 31.3.  des Folgejahres zu nehmen ist?

Im § 7 (3) Satz 3 des Bundesurlaubgesetzes finden Sie die gesetzliche Regelung zur Übertragung des Resturlaubes.

  • Hier steht genau drin, dass der Resturlaub übertragen werden kann aber jedoch in den ersten drei Monaten des Folgejahres zu nehmen ist.

Längere Übertragung des Resturlaubes ist nur nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.

  • So kann dieser aus besonderen Gründen auch auf anstehende Osterferien um ein paar Tage verschoben werden.

Wann kann der Resturlaub auch noch nach dem 31.03. in Anspruch genommen werden?

Der Resturlaub verfällt nicht, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr und im Folgejahr bis zum 31.03. durchgehend krank war und diesen im Jahr 2014 nicht nehmen konnte.

  • Somit kann aktuell in solchen Fällen auch der Resturlaub des Jahres 2013 noch schnell bis zum 31.03.  genommen werden.

Zu beachten ist, dass bei Erkrankungen eines Arbeitnehmers oder bei sonstigen Besonderheiten im Einzelfall zwecks des Urlaubes andere Regelungen greifen können.

  • Nähere Informationen hierzu finden sie in der aktuellen Rechtsprechung.

Bei Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit dem Aktenzeichen: 17 Sa 379/10 und Landesarbeitsgericht Köln mit dem Aktenzeichen: 12 Sa 38/10 wurde zuletzt darüber entschieden.

  • Besonders bei Erkrankungen der Arbeitnehmer, wo eben der Resturlaub aus o. g. Gründen nicht genommen werden konnte, teilt der Resturlaub des Jahres 2013 das Schicksal des aktuellen Jahres und muss bis spätestens dem 31.03 abgefeiert werden.

Arbeitnehmer sollten daher schnell ihr Urlaubskonto checken und noch kurzfristig ihren Urlaub beantragen, bevor der Resturlaub verfällt.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


One comment on “Resturlaub verfällt oft am 31.03. des Folgejahres

  1. Auch was Gutes für die Arbeitgeber !

    Bei den Unternehmern kann für den Resturlaub aus 2014 eine Rückstellung gebildet werden. Dabei werden die Resttage mit den gesamten Kosten bewertet.

    So kann der Unternehmer noch mal den Gewinn 2014 runter kriegen.

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