Schadensbeseitigung bei Hochwasser – was ist steuerlich möglich? -

Schadensbeseitigung bei Hochwasser – was ist steuerlich möglich?

hochwasserschäden

Schadensbeseitigung

Die Schadensbeseitigung bei Hochwasser 2013 ist enorm.

Wer hilft und was ist alles bei Schadensbeseitigung möglich? Was kann ich bei der Steuer geltend machen und welche Hilfe bekomme ich? Es ist empfehlenswert sich bei den zuständigen Finanzämtern und Behörden über die mögliche Hilfe zu informieren außerdem stellen der Bund und die Länder auch Hilfsgelder zur Verfügung.

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Das Hochwasser lässt in vielen Teilen Deutschlands große Schäden zurück. Die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden führen einige Bürger zu sehr großen finanziellen Belastungen. Ohne Hilfe von der Stadt können viele Unternehmer und auch Hausbesitzer nicht mehr existieren und Schadensbeseitigung gar nicht vornehmen.

Folgende Bundesländer haben einige steuerliche Erleichterungen für Steuerpflichtige eingeführt:

Welche Erleichterungen wurden für Schadensbeseitigung bei Hochwasser eingeführt?

Die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen können rasch angepasst werden. Dies sollten die Unternehmer schnellstmöglich tun, weil durch die Hochwasserschäden zunächst nichts verdient werden kann und eine Anpassung notwendig ist.

  • Die Zahlung fälliger Steuern kann aufgrund der Schadensbeseitigung gestundet werden. Das Hochwasser stellt in diesem Fall einen wichtigen Grund dar, weshalb eine Stundung möglich ist. Wichtig ist dabei genau die monatlich erträgliche Rate auszurechnen, damit Sie nicht so stark belastet werden.
  • Das Finanzamt verzichtet bei vielen verspäteten Steuerzahlungen auch mögliche Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.
  • Sprechen Sie ihren Steuerberater auf mögliche Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen beim Kauf von Ersatzwirtschaftsgütern z. B. Neueinrichtung des Büros, der Firma oder notwendige Maschinen an.
  • Außerdem können Kosten für durch Hochwasser zerstörten Haushalt und Kleidung steuerlich berücksichtigt werden.
  • Nutzen Sie alle möglichen Hilfen und steuerliche Erleichterungen, um sich Zeit für die Schadensbeseitigung  ohne finanziellen Sorgen zu nehmen.
  • Wenden Sie sich an die Behörden und fragen Sie nach und nehmen Sie alle Hilfen in Anspruch, die Ihnen zu stehen.
  • Ein Hilfsfond wurde extra für Hochwasserschäden eingerichtet. Nur wer sich an die Stadt wendet, bekommt auch die nötige Hilfe.

Was ist sonst noch wegen Hochwasserschäden steuerlich zu holen?

Es besteht die Möglichkeit aus Betriebsvermögen also dem Firmenvermögen zu spenden. Neben der normalen Spende sind Arbeitslohnspenden und Aufsichtsratsvergütungen möglich. Auch die Spendennachweise werden gerade für diese Art von Spenden erleichtert. Als Nachweis bei Spende für Hochwasserschäden reicht auch ein Barzahlungsbeleg oder Kontoauszug mit der abgebuchten Zahlung aus.

  • Spendensammelaktionen von Vereinen oder anderen Organisationen im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden können rasch durchgeführt werden.
  • Sollten Sie keinen Steuerberater haben, so wenden Sie sich dringend an ihr Finanzamt, um mögliche Vergünstigungen und Erleichterungen bei der Steuer in solch einer schwierigen Situation nutzen zu können.
  • Für die Grundsteuer und Gewerbesteuer ist die Gemeinde zuständig. Bei Fragen zu Stundung oder Erlass von diesen Steuern wenden Sie sich an ihre Gemeinde. Die Telefonnummer finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid oder im Internet.

Die Hochwasserschäden sind enorm und können oft auch nicht alleine wieder beseitigt werden. Wenden Sie sich unbedingt an ihre Behörden und Finanzamt. Sie bekommen auf jeden Fall nötige Hilfe bei Schadensbeseitigung, wenn Sie danach fragen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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