Spedition - Übernahme des Bußgeldes durch Arbeitgeber führt zum Arbeitslohn -

Spedition – Übernahme des Bußgeldes durch Arbeitgeber führt zum Arbeitslohn

Die Zahlung des Bußgeldes durch Arbeitgeber kann zum Arbeitslohn führen!

Zahlt ein Speditionsunternehmen als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Bußgelder bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, so könnte diese Zahlung den Arbeitslohn darstellen. Dies ist jedoch strittig.
 
Auch wenn der Unternehmer eine Begründung für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit hat.
 
Bei dem aktuellen Fall war es so, dass die Spedition Lebensmittel schnellstmöglich wegen dem Verfallsdatum ausliefern müsste und der Fahrer keine Pausen machen konnte und auch etwas schneller fahren müsste, weil er ansonsten zu spät kommt und selber Schuld wäre, wenn er zu spät ausliefert. Dadurch hätte das Unternehmen erhebliche Schäden.
 
Der LKW-Fahrer hatte ziemlich viele Bußgeldaufforderungen für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bekommen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


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