Spenden für Flüchtlinge Deutschland als Kleinspende -

Spenden für Flüchtlinge Deutschland als Kleinspende

spenden für flüchtlinge bei der steuererklärung

Spenden für Flüchtlinge

Beim Spenden für Flüchtlinge ist die Kleinspendensonderregelung zu beachten.

Danach reicht bei Spenden für Flüchtlinge bis 200,00 Euro ein Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug zum Absetzen der Spende unter bestimmten Voraussetzungen aus.

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Spenden für Flüchtlinge als Kleinspende

Um die Spenden für Flüchtlinge als Kleinspende zu behandeln und somit die Sonderregelung im Steuerrecht in Anspruch nehmen zu können, muss Folgendes vorliegen:

  • Geldspende max. bis zu 200,00 Euro
  • Bareinzahlungsbeleg/Kontoauszug als Nachweis.

Im Rahmen Ihrer Steuererklärung reichen Sie dem Finanzamt als Nachweis für den Abzug der Kleinspende bis max. 200,00 Euro den Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug ein.

Weitere wichtige Voraussetzungen bei Spenden für Flüchtlinge als Kleinspende

Der Verein, an den Sie spenden, ist berechtigt Spendenquittungen und somit Zuwendungsbestätigungen zu erteilen.

  • Die Spende/Zuwendung wird für steuerbegünstigten Zweck verwendet und die Freistellungsangaben von der Körperschaftsteuer sind auf einem von Verein hergestellten Beleg aufgedruckt.

Außerdem muss erkennbar und somit angegeben sein, ob die Zuwendung eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag darstellt.

Bareinzahlungsbeleg / Kontoauszug

Der Kontoauszug muss als Buchungsbestätigung folgende Informationen enthalten:

  • den Namen und Kontonummer,
  • oder ein anderes Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers/Vereins,
  • den Betrag,
  • den Buchungstag,
  • die tatsächliche Zahlung muss ersichtlich sein.

Dem Spender soll auch ein Spendenbeleg als Nachweis vorlegen. Dieser muss auf Anfrage dem Finanzamt nachgereicht werden.

  • Falls der Betrag im Rahmen eines Lastschriftverfahrens bei Spenden für Flüchtlinge abgebucht wird, so sind die Angaben über den steuerbegünstigten Zweck für die Spende und Steuerbegünstigung des Vereins zu verwenden.

Spenden für Flüchtlinge bei der Steuererklärung korrekt angeben

Die Spenden für Flüchtlinge können Sie steuerlich absetzen. Den Bareinzahlungsbeleg bzw. den Kontoauszug reichen Sie dem Finanzamt als Nachweis ein.

  • Die Spenden für Flüchtlinge geben Sie im Mantelbogen auf der Seite 2 in den Zeilen 45 bis 48 an.

Sind alle o. g. Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt, so steht Ihrem Steuerersparnis nichts mehr im Wege.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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