Spenden steuerlich absetzen aber wie? -

Spenden steuerlich absetzen aber wie?

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Spenden steuerlich absetzen

Die Spenden steuerlich absetzen, den hilfbedürftigen Menschen mit der Spende helfen und selbst Steuern sparen.

Wie sie die Spenden steuerlich absetzen können und wo Sie diese eintragen müssen, erfahren Sie hier. Sparen Sie Steuern und somit bares Geld durch Spenden steuerlich absetzen. Geben Sie Ihre Spenden bei der Steuererklärung an.

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Wie kann ich bei meiner Steuer die Spenden steuerlich absetzen?

  • Die Spenden können in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter bei der Steuer abgezogen werden.
  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich aus allen meinen Einkünften abzüglich Altersentlastungsbetrag (diesen erhalten Sie in der Regel, wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (z. B. diesen erhalten oft alleinerziehende Frauen), Freibetrag für Land- und Forstwirte zusammen.

Beispiel zum Verständnis:

  • Ein 65. Jähriger Rentner möchte gerne an das Rote Kreuz 1.000 Euro spenden und die Spende bei seiner Steuer berücksichtigen. Er muss eine Rente in Höhe  von 19.800 versteuern. Der Rentner jobbt noch nebenbei und verdient noch 12.000 Euro im Jahr Brutto auf Lohnsteuerkarte. Ansonsten hat er noch 2.000 Euro Einkünfte aus Vermietung seiner Eigentumswohnung.

  • Berechnung der Einkünfte:

Job: 12.000 Euro

Rente: 19.800 Euro

Vermietung: 2.000 Euro

Summe der Einkünfte: 33.800 Euro

  • Altersentlastungsbetrag: 28,8 Prozent im Jahr 2012 von 14.000 Euro ergeben 4.032 Euro.  Es ist jedoch max. ein Altersentlastungsbetrag in Höhe von 1.368 Euro abzugsfähig. Diesen ziehen wir nun von den Einkünften in Höhe von 33.800 Euro ab.
  • Summe der Einkünfte 33.800 Euro abzüglich 1.368 Euro ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 32.432 Euro. Davon 20 Prozent sind 6.486 Euro. Also kann der Rentner seine 1.000 Euro als Spende komplett abziehen. Der Rentner könnte jedoch auch noch mehr Geld spenden und insgesamt 6.486 Euro bei der Steuer auch berücksichtigen.
  • Die Spenden stellen Sonderausgaben dar und werden vom verdienten Geld abgezogen und mindern somit  die Steuerlast.
  • Beim Unternehmer werden die Spenden aus dem Umsatz sowie der Löhne und Gehälter ausgerechnet.

Wo gebe ich die Spende bei meiner Steuer an?

  • Sie können die Spenden steuerlich absetzen und eine Menge Steuern sparen.
  • Bitte geben Sie die Spende im Mantelbogen (Seite 2) in den Zeilen 49 bis 56 an. Der Mantelbogen ist die eigentliche Steuererklärung  mit vier Seiten zzgl. aller anderen Anlagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich die Spende steuerlich absetzen kann?

  • Die Spende darf nur an folgende Personen geleistet werden:
  1. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, oder
  2. an eine nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder
  3. an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, und die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreit wäre, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde.

Welche Nachweise benötige ich für das Finanzamt, um meine Spende steuerlich absetzen zu können?

Bitte beachten Sie, dass ab einem Betrag von 200 Euro eine ordentliche Spendenquittung für den Abzug der Spenden Steuererklärung und somit bei Ihrer Steuer notwendig ist. Bis 200 Euro reicht eine Kopie der Kontoauszüge bzw. Buchungsbelege, um die Spende steuerlich absetzen zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


2 comments on “Spenden steuerlich absetzen aber wie?

  1. Harald Warmers sagt:

    ich bin Kuratoriumsmitglied einer Stiftung. Kann ich hierfür Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten zu Kuratoriumssitzungen) steuerlich als Spende absetzen?

    • Steuererklärung sagt:

      Guten Tag,

      die Fahrkosten können absetzbar sein, wenn vor der Tätigkeit bereits eine Vereinbarung mit der Stiftung besteht, dass die Kosten durch die Stiftung übernommen werden könnten (Satzung oder Geschäftsverordnung), Sie jedoch darauf verzichten und dann können Sie die Fahrkosten erst als Spende abziehen. Eine Spendenquittung ist bei einem höheren Betrag notwendig.

      Bei den Antworten handelt es sich um reine Hinweise, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater.

      Viel Erfolg und Grüße
      Ihr http://www.steuer-info-blog.de

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