Spenden von der Steuer absetzbar Rückzahlung im Folgejahr -

Spenden von der Steuer absetzbar Rückzahlung im Folgejahr

Spenden von der Steuer absetzbar, geht dies auch bei Rückzahlung im Vorjahr?

Grundsätzlich sind Spenden von der Steuer absetzbar. In diesem Fall geht es darum, dass ein Spender zunächst einen Betrag an den gemeinnützigen Verein für den Kauf eines Kleinbusses zur Verfügung gestellt hat.

Anzeige

Der Verein hat dem Spender  eine ordnungsgemäße Quittung über diesen Betrag ausgestellt.

Durch den Kauf eines preisgünstigeren Kleinbusses wurde vom Verein ein Betrag im Folgejahr wieder an den Spender erstattet.

Dieser hat seine Steuererklärung für das Vorjahr bereits abgegeben.

Dabei muss der Verein die vorher ausgestellte Quittung am Tag der Erstattung widerrufen und eine neue Spendenquittung im Folgejahr ausstellen. Sind Spenden von der Steuer absetzbar und in welcher Höhe in solchem Fall?

Die Steuererklärung des Steuerpflichtigen ist zu korrigieren und die neu ausgestellte Spendenquittung ist dem Finanzamt einzureichen. Dabei werden die Sonderausgaben gekürzt. Hier sind Spenden von der Steuer absetzbar, aber in richtiger Höhe.

Die Rechtslage des Sachverhaltes ist klar und deutlich. Das Zu-und Ablußprinzip gilt hier  nicht. Bitte unbedingt beachten, um Fehler bei Eurer Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.