Steuer für Selbständige – Handwerker oder Freiberufler

Steuer für Selbständige – Handwerker oder Freiberufler

Steuer für Selbstängide – was müssen Sie beachten

Sie wollen sich selbständig machen und möchten vom Staat noch eine Beihilfe für die schwierige Gründungszeit beantragen und interessiren sich für Steuer für Selbständige? Welche Steuern für Selbständige fallen an? Diese Frage ist sehr wichtig, denn man sollte doch schon einen Teil des Geldes zur Seite legen.  Welcher Papierkram und Buchführung für Selbständige muss erledigt werden, damit es alles reibungslos funktioniert. Was ist von der Steuer absetzbar?

Meistens kommt es drauf an, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen. Wenn Sie als Freiberufler tätig sein wollen, dann fällt Umsatzsteuer und Einkommensteuer an. Es müssen somit Umsatzsteuer-, und Einkommensteuererklärungen ausgefüllt  und beim Finanzamt eingereicht werden. Wählen Sie bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung, dann fällt keine Umsatzsteuer an aber es muss jedoch trotzdem eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Wollen Sie sich als Handwerker selbständig machen, so entstehen Ihnen folgende Steuern für Selbständige:  Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer.  Beachten Sie jedoch, dass die Gewerbesteuer erst entsteht, wenn Sie mehr als 24.500 Euro im Jahr verdienen. Die Einkommensteuer fällt an, wenn Sie als ledige Person 8.004 Euro und als verheiratete 16.008 Euro insgesamt und nach Abzug aller steuerlich berücksichtigungsfähigen Kosten übersteigen.  Sie sollte dies so verstehen: verdientes Geld, welches dann nach Abzug aller Kosten übrig bleibt abzüglich Sonderausgaben wie Krankenversicherung, Kirchensteuer, Spenden  usw. abzüglich außergewöhnliche Belastung z.B. Krankheitskosten, Behinderung, usw. abzüglich Freibeträge z. B. für Kinder erst jetzt entsteht Sie das zu versteuernde Einkommen und wenn dieses den Grundfreibetrag bei Ledigen 8.004 Euro und bei Verheirateten 16.008 Euro übersteigt, dann fällt Einkommensteuer an.

Das Finanzamt benötigt oft eine Prognose, um einschätzen zu können, wo Sie zuzuordnen sind. Diese Zahlen müssen bereits beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben werden.

Machen Sie alles richtig und lassen Sie sich richtig beraten. Legen Sie bisschen Geld zur Seite, um Steuern zahlen und mit Erfolg Ihre selbständige Tätigkeit ausüben zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Steuer für Selbständige – Handwerker oder Freiberufler

  1. Ahmed sagt:

    Naja wenn einer damit angefangen hätte, dann hätten noch viele anedre nachgezogen und dadurch werden die Kosten weiter angestiegen und da ist es verständlich, dass man sich zu einer solchen Entscheidung entschieden hat.

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